Vorarlberg

Verdoppelte Geldstrafe für Coronaimpffälschung

18.04.2023 • 14:35 Uhr
Urkundenfälschung wegen Angst vor Impfschäden <span class="copyright">Shutterstock</span>
Urkundenfälschung wegen Angst vor Impfschäden Shutterstock

Berufungsgericht erhöhte zu bezahlende Geldstrafe für Urkundenfälschung von 2700 auf 5400 Euro.

In der Berufungsverhandlung wurde die dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe für das gefälschte Zertifikat für eine vorgetäuschte Coronaimpfung verdoppelt, von 2700 auf 5400 Euro. Für das Vergehen der Urkundenfälschung wurde die Strafe für den unbescholtenen und geständigen Angeklagten in zweiter Instanz am Landesgericht Feldkirch auf unbedingte 180 Tagessätze zu je 30 Euro angehoben. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Dornbirn den Angeklagten ebenfalls zu 180 Tagessätzen verurteilt. Davon waren aber 90 Tagessätze für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen worden. Gegen die teilbedingte Geldstrafe erhob die Staatsanwaltschaft eine Strafberufung, der das Zweitgericht Folge gab.

Nicht im Leumundszeugnis

Zur Abschreckung der Allgemeinheit komme bei derartigen Urkundenfälschungen mit Impffälschungen selbst ein unbescholtener und geständiger Ersttäter nicht in den Genuss einer teilbedingten Strafe. Das sagte Richter Martin Mitteregger als Vorsitzender des Berufungssenats in seiner Urteilsbegründung. Die Sanktion bestehe in solchen Strafverfahren aus 180 unbedingten Tagessätzen. Damit scheine die Vorstrafe gerade noch nicht im Leumundszeugnis auf.

Dutzende Vorarlberger wurden an Bezirksgerichten wegen Urkundenfälschung mit gefälschten Impfzertifikaten verurteilt. In einigen Fällen wurden die Geldstrafen in zweiter Instanz angehoben.

Angst vor Impfschäden

Verteidiger Martin Rützler sagte, sein Mandant habe sich während der Coronapandemie aus Angst vor möglichen Schäden nicht impfen lassen. Der Angeklagte habe sich aber im Dornbirner Unternehmen, in dem er arbeite, täglich auf das Coronavirus testen lassen müssen. Selbst aus Angst vor Impfschäden dürfe man keine Urkundenfälschung begehen, merkte Richter Mitteregger an.