Im Gerichtssaal eingeschlafen: Prozess wird abgebrochen

Der Angeklagte nickte im Prozess mehrfach ein, bis der Richter die Verhandlung abbrach.
Am Landesgericht Feldkirch mussten sich am Dienstag zwei Oberländer unter anderem wegen versuchten Diebstahls verantworten. Der 29-Jährige sowie der 24 Jahre alte Mittäter sollen im März 2023 versucht haben, in der Dompfarrkirche Feldkirch mit Hilfe von Werkzeugen zwei Opferstöcke aufzubrechen. Dabei wurden sie von Videokameras aufgezeichnet. Beide Angeklagte erschienen zur Hauptverhandlung ohne anwaltliche Vertretung.
Spät und nicht verhandlungsfähig
Der Haupttäter kam leicht verspätet und gab zu Protokoll, erst am Freitag aus dem LKH Rankweil entlassen worden zu sein. Auf die Frage von Richter Richard Gschwenter nach dem Wohlergehen des Angeklagten, meinte er, er habe die letzten Nächte schlecht geschlafen, sei aber in der Lage, an der Verhandlung teilzunehmen. Des Weiteren deutete der Angeklagte an, sich nicht an die besagten Vorfälle erinnern zu können und den Sachverhalt nur anhand von Videoaufnahmen zu kennen. Daraufhin wies der zuständige Richter auf weitere Delikte hin, die in den Monaten zuvor begangen worden sein sollen: Der gebürtige Feldkircher hatte bereits im Vorfeld versucht, Armbänder im Wert von etwa 400 Euro aus einem Schmuckgeschäft sowie Eis und Beeren aus einem Supermarkt zu entwenden. Der Angeklagte betonte wiederholt unter Einfluss von Benzodiazepine gestanden und mit einer Abhängigkeit gekämpft zu haben.
Im Lauf des Prozesses nickte der Erstangeklagte mehrmals ein, bis Richter und Staatsanwalt sich dazu entschlossen die Verhandlungen abzubrechen und den 29-Jährigen nach Hause zu entlassen. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.
Beitragstäter verurteilt
Die Verhandlung gegen den 24-jährigen Beitragstäter wurde jedoch fortgeführt. Ihm wurde versuchter Diebstahl im Feldkircher Dom vorgeworfen. Der Oberländer soll bei der Tat Wache gestanden und seinen Kollegen vor hereinkommenden Kirchenbesuchern gewarnt haben. Der Mann musste sich schon mehrfach vor einem Strafgericht verantworten, unter anderem am Bezirksgericht Bludenz. Der Beitragstäter behauptete, seinen Freund von der Tat abhalten zu wollen. Nach Vorweis des Videomaterials in der Kirche zeigte er sich jedoch geständig, Aufpassdienst geleistet zu haben und am versuchten Diebstahl beteiligt gewesen zu sein. Laut eigenen Angeben stand der Zweitangeklagte dabei ebenfalls unter Drogeneinfluss. Der unbescholtene Arbeitslose wurde zu einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden, Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt einverstanden waren, ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte ohne anwaltliche Vertretung drei Tage Bedenkzeit erhielt.
Der Strafrichter begründete das milde Urteil unter anderem mit der geminderten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten und dem in Aussicht gestellten Einrückungstermin zu einer stationären Entzugstherapie.