Vorarlberg

Angeklagter: Ohnmacht vor tödlichem Unfall

13.10.2023 • 14:19 Uhr
Der 30-jährige Lkw-Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. <span class="copyright">Klaus hartinger</span>
Der 30-jährige Lkw-Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Klaus hartinger

Verhandlung um fahrlässige Tötung zur Einholung von neurologischem Gutachten vertagt: Lkw-Fahrer verursachte tödlichen Unfall in Nenzing, sagt er sei bewusstlos gewesen.

Der Klein-Lkw des Angeklagten geriet am Nachmittag des 15. Mai in Nenzing auf der L 190 in Fahrtrichtung Bludenz in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn. Dort stieß der Transporter gegen einen entgegenkommenden Pkw. Das Auto wurde in einen Straßengraben geschleudert. Der 31-jährige Autolenker starb noch an der Unfallstelle. Seine 29-jährige Beifahrerin wurde verletzt.

Nach der Kollision prallte der Lkw auf der Gegenfahrbahn auch noch gegen ein zweites entgegenkommendes Auto. Der 25-jährige Pkw-Lenker wurde schwer verletzt.

Der 30-jährige Lkw-Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Denn der Angeklagte sei in dem mit 60 km/h begrenzten Straßenabschnitt mit überhöhter Geschwindigkeit, unaufmerksam und zudem nicht rechts gefahren, so der Strafantrag. Der Angeklagte habe sich während der Fahrt nachweislich auf seinem Smartphone mit Nachrichten auf Instagram beschäftigt. Für den Fall eines Schuldspruch sieht das Strafgesetzbuch eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor.

Im Strafprozess am Bezirksgericht Bludenz erging am Freitag noch kein Urteil. Richter Alexander Frick vertagte die Verhandlung zur Einholung eines neurologischen Gutachtens. Damit wurde dem Beweisantrag des Angeklagten Folge gegeben.

Bewusstlos

Der unbescholtene Angeklagte aus dem Bezirk Bludenz gab an, er sei während der Unfälle bewusstlos gewesen. Ihm sei vor den Kollisionen schwindlig geworden. Dann sei er offenbar ohnmächtig geworden. Denn erst nach den Unfällen sei er aufgewacht. Eine Stimme aus seinem Fahrzeugcomputer habe ihn gefragt, ob er einen Unfall gehabt habe. Er sei gesund und habe keine neurologischen Probleme, gab der verheiratete Arbeiter zu Protokoll.

Verteidigerin Christina Lindner sagte, ihr Mandant habe zwar die Verkehrsunfälle verursacht. Weil er dabei aber bewusstlos gewesen sei, treffe den Angeklagten keine Schuld. Deshalb sei er freizusprechen.

Unfallgutachter Christian Wolf meinte, die Fahrdaten aus dem Lkw des Angeklagten ließen sich mit einer Bewusstlosigkeit des Fahrers nicht in Einklang bringen. So sei der Transporter kontinuierlich nach links gefahren. Und eine halbe Sekunde vor der ersten Kollision sei im mit mehr als Tempo 80 fahrenden Lkw eine Vollbremsung und ein Auslenken nach rechts vorgenommen worden.