Versuchte Nötigung am Arbeitsplatz

Geldstrafe für Vorbestraften, der laut Urteil von Kollegin für Rückgabe von Reisepass Unterschrift forderte.
Wegen versuchter Nötigung und Urkundenunterdrückung wurde der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte mit dem Netto-Monatseinkommen von 2700 Euro während seiner unentschuldigten Abwesenheit am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (240 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig, denn Verteidigerin Serpil Dogan und Staatsanwältin Konstanze Manhart nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Paketzusteller im Mai einer Arbeitskollegin schriftlich damit gedroht, sie erhalte ihren nordafrikanischen Reisepass von ihm nur dann zurück, wenn sie zuerst eine Unterschrift leiste.
Richterin Tagwercher ging im von ihr festgestellten Gesamtzusammenhang davon aus, dass der 41-jährige Angeklagte im Auftrag seiner verhinderten Chefin die 43-Jährige so dazu zu zwingen versucht hat, die einvernehmliche Auflösung ihres Dienstverhältnisses als Paketzustellerin zu unterschreiben. Für den Tatbestand der (versuchten) Nötigung sei es unerheblich, wofür die Unterschrift benötigt werden sollte, merkte die Strafrichterin an.
Der Beschuldigte sagte vor der Polizei, es sei um keine arbeitsrechtliche Angelegenheit gegangen. Er habe nur erreichen wollen, dass die Arbeitskollegin ihre Geldschulden bei ihm schriftlich anerkenne. Verteidigerin Dogan beantragte einen Freispruch. Denn ihr türkischstämmiger Mandant habe sich lediglich vorwerfen zu lassen, seine Nachrichten in schlechtem Deutsch missverständlich formuliert zu haben. Er habe nur fragen wollen, ob es für sie passt, wenn sie den Schuldschein unterschreibe. Statt „passt“ habe er versehentlich „Pass“ geschrieben.