Einzelrichterin im Prozess unzuständig

Nun soll am Landesgericht Schöffensenat über Anklage der versuchten betrügerischen Krida entscheiden.
In der zweiten Verhandlung gegen die beiden wegen versuchter betrügerischer Krida angeklagten (Ex-)Rechtsanwälte verkündete die Richterin am Dienstag am Landesgericht Feldkirch ein Unzuständigkeitsurteil. Zuständig sei, so die Strafrichterin, nach der Strafprozessordnung keine Einzelrichterin, sondern ein Schöffensenat.
Dem 57-jährigen Ex-Anwalt und dem 52-jährigen Anwalt wirft die Staatsanwaltschaft das Verbrechen der versuchten betrügerischen Krida mit einem Schaden von 108.000 Euro vor. Wenn der angeklagte Schadensbetrag 50.000 Euro übersteigt, hat ein Schöffensenat mit mehreren Richtern zu entscheiden. Das hat die Richterin zunächst übersehen und am 7. November mehrere Stunden lang verhandelt.
Drei Tage Bedenkzeit
Das Unzuständigkeitsurteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin der Angeklagten meldete Berufung an. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Sollte das Urteil des Landesgerichts bestätigt werden, müsste am Landesgericht Feldkirch die Verhandlung neu beginnen, als Schöffenprozess.
Im bisherigen Strafantrag legt die Staatsanwaltschaft den zwei Angeklagten zur Last, sie hätten im anhängigen Insolvenzverfahren des Ex-Anwalts versucht, 108.000 Euro als Bestandteil des Vermögens zu verheimlichen und die Befriedung von Gläubigern zu schmälern.
Für den Fall eines Schuldspruchs sieht das Strafgesetzbuch sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor. Die beiden Angeklagten sagen, sie seien nicht schuldig. Der angeklagte Rechtsanwalt ist im Insolvenzverfahren des Ex-Anwalts dessen Rechtsvertreter. Der 52-jährige Anwalt sagte, er habe als Schuldnervertreter keinen Schädigungsvorsatz gehabt, sondern mit einem Liegenschaftsverkauf die Masse vergrößert und nicht geschmälert. Er kündigte eine Gesetzesbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof an.