Vorarlberg

Haft nach Übergriff auf Siebenjährigen

19.01.2024 • 12:04 Uhr
Der Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verurteilt.
Der Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verurteilt.

6 von 18 Haftmonaten wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sind zu verbüßen. 62-Jähriger lockte Siebenjährigen in seine Wohnung und vergriff sich dann an ihm.

Auch das heimtückische Vorgehen wurde erschwerend gewertet. Der angeklagte Feldkircher lockte am 12. Oktober 2023 den siebenjährigen Nachbarn unter dem Vorwand in seine Wohnung, er werde ihm dort seine Modelleisenbahn zeigen. In der Wohnung animierte der 62-Jährige den Buben zu Turnübungen und zog ihm Kleidungsstücke aus und berührte ihn im Intimbereich. Der Pensionist ließ dann vom Kind ab, weil dessen Mutter an der Tür klingelte.

Teilbedingte Haft

Wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde der unbescholtene und reumütig geständige Untersuchungshäftling am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Zwölf Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Der Angeklagte hat während der dreijährigen Probezeit Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Zudem hat er dem Missbrauchsopfer zusätzlich zu den schon bezahlten 1000 Euro ein weiteres Teilschmerzengeld von 1000 Euro zukommen zu lassen.

Bedenkzeit gefordert

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwalt Johannes Hartmann nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Mildernd wirkten sich die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis und die erfolgte finanzielle Teilwiedergutmachung aus. Erschwerend waren das heimtückische Vorgehen, das junge Alter des Opfers und die Tat eines Volljährigen zum Nachteil eines Minderjährigen.

Missbrauchsopfer wird therapeutisch behandelt

Der Angeklagte sagte, er könne sein Fehlverhalten leider nicht mehr rückgängig machen. Er brauche therapeutische Hilfe. Die Mutter des Buben gab als Zeugin zu Protokoll, ihr Sohn habe seit dem Vorfall Angst, alleine zu sein. Das Kind werde therapeutisch behandelt.

Bereits 2007 erfolgte gegen den nunmehrigen Angeklagten eine Strafanzeige wegen eines sexuellen Übergriffs auf ein Kind. Was daraus wurde, dazu gab es am Freitag unterschiedliche Angaben. Einerseits hieß es, der Mann sei damals verurteilt worden. Die Vorstrafe sei aber inzwischen getilgt und scheine nicht mehr im Strafregister auf. Der Verteidiger teilte hingegen mit, sein Mandant sei seinerzeit freigesprochen worden.