Vorarlberg

Gesetzliches Handyverbot an der Schule? Das sagt Vorarlberg dazu

02.03.2024 • 23:00 Uhr
Handys in der Hand von Schülern lösen immer wieder hitzige Debatten aus. <span class="copyright">Hartinger</span>
Handys in der Hand von Schülern lösen immer wieder hitzige Debatten aus. Hartinger

In der Steiermark wird ein gesetzliches Handyverbot an Schulen geprüft. In Vorarlberg sind die Meinungen zu diesem Thema unterschiedlich.

In der Steiermark sorgte kürzlich ein Vorstoß des Bildungslandesrats Werner Amon (ÖVP) für viel Aufsehen: Dieser ließ prüfen, ob man Handys während des Unterrichts in der Volksschule und der ersten Sekundarstufe gesetzlich verbieten lassen kann. In Vorarlberg ruft das gemischte Reaktionen hervor.

Vorarlberger Schulen setzen auf individuelle Regelungen

Während die steirische Bildungsdirektorin den Vorstoß eines Verbots laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ unterstützt, ist die Vorarlberger Bildungsdirektion da zurückhaltender. Auf Anfrage wird in einem Statement erklärt: „Grundsätzlich ist bereits gesetzlich geregelt, dass Gegenstände, die den Schulbetrieb stören, an der Schule nichts zu suchen haben. Dazu können auch Handys gehören, wenn sie nicht explizit von der Lehrperson zur Verwendung im Unterricht vorgesehen sind. Sie können dann vorübergehend abgenommen werden.“

Elisabeth Mettauer ist Sprecherin der Vorarlberger Bildungsdirektion. <span class="copyright">Hartinger</span>
Elisabeth Mettauer ist Sprecherin der Vorarlberger Bildungsdirektion. Hartinger

Die meisten Vorarlberger Schulen halten in ihrer Hausordnung fest, wann und wo der Handygebrauch gestattet ist. „Das heißt, je nach Schulart und Alter der Schüler werden vom Schulforum beziehungsweise Schulgemeinschaftsausschuss schulautonome Vereinbarungen getroffen. Diese schulpartnerschaftliche Vorgehensweise wird landesweit begrüßt und funktioniert auch“, erklärt die Bildungsdirektion. Gängige Regelungen sind etwa ein verpflichtendes Abschalten des Handys während des Unterrichtes, die Verwahrung in der Schultasche oder im Spind oder die Definition von handyfreien Zonen.

Der Gebrauch neuer Technologien steige mit jeder Schulstufe, so die Bildungsdirektion. Insbesondere sei dies ab der Sekundarstufe I der Fall, wo es das Pflichtfach „Digitale Grundbildung“ gibt.

Durch das Fach "Digitale Grundbildung", das seit dem Schuljahr 2022/23 in der Sekundarstufe I verpflichtend ist, wird im Klassenzimmer mehr mit Technologie gearbeitet. <span class="copyright">Hartinger</span>
Durch das Fach "Digitale Grundbildung", das seit dem Schuljahr 2022/23 in der Sekundarstufe I verpflichtend ist, wird im Klassenzimmer mehr mit Technologie gearbeitet. Hartinger

Kein Gesetz notwendig

Weitergehende rechtliche Bestimmungen seien laut Ansicht der Bildungsdirektion aktuell nicht notwendig. „Ein gänzliches Handyverbot im Schulgebäude ist nicht vorstellbar, da das Handy heutzutage schließlich auch als Fahrausweis, Bankomatkarte, Kopierkarte, und so weiter verwendet wird“, heißt es im Statement. Ein Gesetz wie in Frankreich, wo die Verwendung von Smartphones, Tablets oder Smartwatches an den Schulen seit 2018 landesweit für Schüler unter 15 Jahren verboten ist, wird also an Vorarlberger Schulen wohl eher keinen Einzug halten.

Gespaltene Meinungen

In einer Umfrage der NEUE am Sonntag in der Dornbirner Innenstadt sind die Meinungen von Schülern und Eltern geteilt. Monika Obermair hält ein gesetzliches Handyverbot nicht für sinnvoll: „Ich denke, dann versucht jeder still und heimlich auf das Handy zu schauen oder man geht öfter auf die Toilette.“ Sie ist der Meinung, mit Verboten erreiche man generell weniger. „Vielleicht legt man einfach Zeiten fest, in denen Schüler das Handy verwenden dürfen, oder man integriert es in gewisse Fächer.“

Monika Obermair mit ihrer Enkelin. <span class="copyright">Hartinger</span>
Monika Obermair mit ihrer Enkelin. Hartinger

Raul Emilio hingegen ist der Meinung, in der Unterstufe würde ein Handyverbot nicht schaden, sodass die jungen Schüler nicht zu viel in den sozialen Medien sind. In der Oberstufe hingegen brauche man das Smartphone, da würde er es erlauben. In der Schule, die der 17-Jährige besucht, ist der Umgang mit Handys locker geregelt: „Wir dürfen Handys in der Pause verwenden und auch im Unterricht dürfen sie am Tisch liegen.“

Raul Emilio (17) würde Handys nur in Oberstufenklassen gestatten. <span class="copyright">Hartinger</span>
Raul Emilio (17) würde Handys nur in Oberstufenklassen gestatten. Hartinger

Derselben Meinung ist auch eine Gruppe von Schülern des BG Dornbirn. Auch Moritz Hämmerle, Valentin Zangerl, Neo Büchel und Pius Hagen würden in der Unterstufe die Handynutzung verbieten, in der Oberstufe jedoch erlauben. „Dort sollte man genug Eigenverantwortung haben“, sind sie sich einig.

Valentin Zangerl (16), Neo Büchel (17), Moritz Hämmerle (16) und Pius Hagen (16) <span class="copyright">Hartinger</span>
Valentin Zangerl (16), Neo Büchel (17), Moritz Hämmerle (16) und Pius Hagen (16) Hartinger

Daniels Tochter Lilly ist schulpflichtig. Der Vater hält von einem gesetzlichen Handyverbot jedoch wenig: „Wenn es eine Schule durchsetzen kann, ist es gut, aber ich bin mir nicht sicher, ob es eine gesetzliche Verpflichtung braucht.“ Lilly ergänzt, an ihrer Schule dürfe man das Handy nur verwenden, wenn ein Lehrer es explizit erlaubt.

Daniel (49) und Tochter Lilly (14) <span class="copyright">Hartinger</span>
Daniel (49) und Tochter Lilly (14) Hartinger

Emelie ist gegensätzlicher Meinung. „Ich würde ein gesetzliches Handyverbot gut finden, denn in meiner Schule hält man sich nicht an das Verbot. Es wäre besser für die Schüler, wenn man das an allen Schulen einführen würde“, erklärt die Mittelschülerin. „Wer gegen das Verbot verstößt, würde ich erst verwarnen“, fügt sie hinzu. Nur bei unbelehrbaren Schülern würde sie das Handy einkassieren.

Emelie (12) befürwortet ein gesetzliches Handyverbot. <span class="copyright">Hartinger</span>
Emelie (12) befürwortet ein gesetzliches Handyverbot. Hartinger

Für Anna, Finja und Luca kommt ein gesetzliches Handyverbot nicht infrage. „Es ist wichtig, damit ich meine Mama in Notfällen aus der Schule anrufen kann“, begründet Anna.

Luca (12), Finja (13) und Anna (12) können einem Handyverbotsgesetz nichts abgewinnen. <span class="copyright">Hartinger</span>
Luca (12), Finja (13) und Anna (12) können einem Handyverbotsgesetz nichts abgewinnen. Hartinger

Dieselbe Begründung führt auch Thea Tschikof an. „Wenn ich zum Beispiel zu Hause anrufen muss oder es einen Notfall gibt, fände ich das Handy wichtig.“ Unterstufenschülern würde sie die Smartphonenutzung allerdings nur in der Mittagspause gestatten. Sarah Kehldorfer plädiert: „Wenn Handyverbot, dann nicht gesetzlich, sondern so, dass jede Schule selbst bestimmen darf.“ Das entspricht dem Status Quo.

Sarah Kehldorfer (16) und Thea Tschikof (15) <span class="copyright">Hartinger</span>
Sarah Kehldorfer (16) und Thea Tschikof (15) Hartinger

Tobias Holzer und Hannah Swozilek