Vorarlberg

Freigesprochen von Kindesmissbrauch

08.03.2024 • 11:23 Uhr
Der Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. <span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Der Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. Symbolbild/Hartinger

Die beiden angeklagten Übergriffe auf ein zwölfjähriges Mädchen sind für Schöffensenat nicht erwiesen.

Von den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, verbunden mit einer schweren Körperverletzung des traumatisierten Mädchens, wurde der von German Bertsch verteidigte Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen.

Staatsanwaltschaft nimmt sich Bedenkzeit

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Julia Berchtold nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage hätte der Strafrahmen wegen der angeklagten Traumatisierung der Geschädigten 5 bis 15 Jahre Gefängnis betragen.

Dem mit fünf Vorstrafen belasteten 33-Jährigen werden in der Anklageschrift zwei Übergriffe auf den Intimbereich eines elf- und beim zweiten Vorfall zwölfjährigen Mädchens zur Last gelegt. Zum ersten Vorfall zwischen dem Erwachsenen und der Tochter von Bekannten soll es in einem Bus gekommen sein, zum zweiten in der Unterländer Wohnung des Angeklagten.

Widersprüchliche Aussagen

Der Schöffensenat war aber nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Weil das Mädchen vor der Polizei und vor Gericht widersprüchlich ausgesagt habe, so Richterin Pfeifer. Das Mädchen habe nicht nur die Vorfälle unterschiedlich geschildert, sondern auch deren Auswirkungen. Zwar sei kein Motiv für eine eventuelle Falschbelastung erkennbar. Daraus lasse sich aber noch kein Schuldspruch ableiten.

Auch der Angeklagte habe mit widersprüchlichen Angaben keinen glaubwürdigen Eindruck gemacht, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats in ihrer Urteilsbegründung. Aber auch das reiche für einen Schuldspruch noch nicht aus.

Im Zweifel freigesprochen

Für den Schöffensenat sei nicht feststellbar, dass es tatsächlich zu den angeklagten Vorfällen gekommen ist, sagte Richterin Pfeifer. Daher sei im Zweifel ein Freispruch vorzunehmen gewesen.