Vorarlberg

Darlehensnehmerin von Betrug freigesprochen

28.03.2024 • 12:55 Uhr
Darlehensnehmerin von Betrug freigesprochen
68-Jährige erhielt 2020 von ihrer Freundin drei Zinslose Darlehen. (Symbolbild) Shutterstock

Darlehen nicht zurückbezahlt: Richter unterstellte Angeklagter im Zweifel keinen Betrugsvorsatz.

Vom Vorwurf des schweren Betrugs wurde die unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Die angeklagte 68-Jährige erhielt 2020 von ihrer 33-jährigen Freundin drei zinslose Darlehen. Davon bezahlte die Darlehensnehmerin allerdings 22.300 Euro nicht zurück.

Kein Betrugsvorsatz nachweisbar

Der Angeklagten sei kein Betrugsvorsatz nachzuweisen, sagte Richter Alexander Wehinger. Es gebe keine Belege dafür, dass sie bei der Gewährung der Darlehen zahlungsunfähig und zahlungsunwillig gewesen sei. Er könne nicht feststellen, was zwischen der Darlehensgeberin und der Darlehensnehmerin besprochen und ausgemacht gewesen sei. Keine der Frauen sei glaubwürdiger als die andere.

Die Angeklagte sagte, sie sei nicht schuldig. Die 33-Jährige, für die sie eine Art Ersatzmutter gewesen sei, habe ihr nach einer Erbschaft Darlehen zur Begleichung von Steuerschulden beim Finanzamt angeboten. Sie habe die junge Frau darüber informiert, dass sie vor Jahren einen Privatkonkurs gehabt habe. Sie sei zahlungswillig und zunächst auch zahlungsfähig gewesen. So habe sie mehrere der vereinbarten Monatsraten von 200 Euro als Rückzahlungen geleistet. Dann aber seien wegen Corona Einnahmen aus Untermiete entfallen. Zudem sei sie ein ganzes Jahr lang krank gewesen. Von ihr geleistete Nachhilfestunden für den Sohn der 33-Jährigen seien von den Darlehen abzuziehen.

Geforderter Freispruch

Verteidigerin Manuela Schipflinger-Klocker beantragte einen Freispruch. Bei den Schulden handle es sich lediglich um eine klassische Insolvenzforderung und um keinen Betrug.

Die 33-jährige Darlehensgeberin gab als Zeugin zu Protokoll, sie fühle sich von der Angeklagten betrogen und belogen. So habe sie vom früheren Privatkonkurs der 68-Jährigen nichts gewusst.