Freigesprochen von missglücktem Raub

Schöffensenat überzeugt davon, dass nicht Angeklagter versuchte, mit Hammer zwei junge Frauen auszurauben.
Vom Vorwurf des versuchten schweren Raubes wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele ist rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Heinz Rusch verzichtete auf Rechtsmittel. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen 1 bis 15 Jahre Gefängnis betragen.
„Wir sind davon überzeugt, dass Sie nicht der Täter sind“, sagte Rümmele in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten. Denn die Täterbeschreibung passe nicht zum Angeklagten. So hätten die überfallenen zwei jungen Frauen etwa nichts von jenen Tätowierungen angegeben, über die der Angeklagte aber im Gesicht und an den Händen und Armen verfüge.
Vorwurf
Dem Angeklagten wurde in der Anklageschrift vorgeworfen, er habe am Abend des 18. März 2023 mit einem vorgehaltenen Hammer von den auf einer Parkbank in den Bregenzer Seeanlagen sitzenden Frauen erfolglos verlangt, ihm Geld, Mobiltelefone und Handtaschen auszuhändigen.
Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, „es tut mir leid, was den Damen passiert ist, aber ich habe damit nichts zu tun“.
Verteidiger Franz Josef Giesinger meinte, für einen Schuldspruch liege „viel zu wenig“ an belastenden Indizien vor. Sein Mandant sei kleiner und stämmiger, als die Frauen den Täter beschrieben hätten. Zudem habe der Angeklagte sieben Minuten nach der Tat nachweislich Kontakt auf Tinder mit einer Wienerin gehabt. Das hätte ein Täter auf der Flucht nicht getan. Der Beschuldigte sei erst ein Jahr von der Polizei mit den Vorwürfen konfrontiert worden.
Nach dem rechtskräftigen Freispruch bleibt ungeklärt, wer die beiden jungen Frauen zu überfallen versucht hat. Keine der zwei Zeuginnen behauptete, der Angeklagte sei mit Sicherheit der Täter. Sie seien sich nicht sicher, gaben sie zu Protokoll.