Vorarlberg

Mord an Janine G. – der Prozesstermin steht

07.06.2024 • 11:50 Uhr
Mord an Janine G. - der Prozesstermin steht
Einer der aufsehenerregendsten Fälle der letzten Jahre: Der mutmaßliche Mord an Janine G. Hartinger

Ein vorbestrafter 27-Jähriger soll 2022 in Lustenau wegen seiner Geldschulden die 30-jährige Dornbirnerin erwürgt haben. Ein 22-Jähriger soll die Tat nicht verhindert haben.

Der Mordprozess am Landesgericht Feldkirch unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler findet an zwei Tagen statt, am 30. und 31. Juli. Das bestätigte am Freitag auf Anfrage Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer. Es sei geplant, dass am ersten Tag im Schwurgerichtssaal zwischen 9 und 19 Uhr verhandelt werde und am zweiten Tag zwischen 9.30 und 19 Uhr, so der Leiter der Medienstelle des Landesgerichts.

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Demnach sollen am ersten Tag die beiden Angeklagten und Zeugen befragt werden und der Gerichtspsychiater Reinhard Haller sein Gutachten über die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten erörtern. Am zweiten Tag sollen die medizinischen Gutachten erörtert und zum Abschluss am Abend das Urteil verkündet werden.

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Mord und Verleumdung

Staatsanwalt Markus Fußenegger wirft dem 27-jährigen Erstangeklagten die Verbrechen des Mordes und der Verleumdung sowie das Vergehen der Störung der Totenruhe vor. Der mit einer Vorstrafe wegen Verletzung der Unterhaltspflicht belastete Bregenzer soll am 3. März in der Lustenauer Wohnung des Zweitangeklagten wegen seiner Geldschulden eine 30-jährige Dornbirnerin erwürgt haben. Danach soll der Arbeitslose gemeinsamen mit dem 22-jährigen Zweitangeklagten den Leichnam ins Auto des Zweitangeklagten getragen und letztlich in einem Entwässerungsgraben im Lustenauer Ried abgelegt haben.

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Beide Angeklagten werden sich vor dem Schwurgericht verantworten müssen. Steurer

Wahrheitswidrig

Zudem soll der Erstangeklagte vor der Polizei den Zweitangeklagten bewusst wahrheitswidrig der Tötung der jungen Frau bezichtigt und ihn so verleumdet haben.

Der Zweitangeklagte wurde wegen der Unterlassung der Verhinderung einer Straftat und der Störung der Totenruhe angeklagt. Der mit einer Vorstrafe nach dem Suchtmittelgesetz belastete Lustenauer soll tatenlos zugesehen haben, als der Erstangeklagte die 30-Jährige erwürgt habe. Danach soll der Arbeitslose zusammen mit dem Erstangeklagten die Leiche in sein Auto verbracht und dann auf der vorerst erfolglosen Suche nach einem Ablegeort für die Tote mit nach Bludenz und zurück gefahren sein.

Freispruch beantragt

Der ­Erstangeklagte beantragt einen Freispruch vom Mord und der Verleumdung. Belastet wird der 27-Jährige durch den Zweitangeklagten und durch seine DNA-Spuren unter den Fingernägeln der Getöteten.

Der 22-jährige Zweitangeklagte sagt, er habe sich während des von ihm beobachteten Würgens der Frau durch den Erstangeklagten in seiner Wohnung in einer Schockstarre befunden.