Freigesprochen von Nötigung mit Pistole

Im Zweifel auch Freispruch für unbescholtenen Angeklagten von Körperverletzung an junger Frau.
Von den Anklagevorwürfen der schweren Nötigung und der Körperverletzung wurde der von Olivia Lerch verteidigte Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Karin Krehn nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen.
Im Strafantrag wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er sei am 14. Mai im Bezirk Dornbirn aus einem Auto ausgestiegen und habe eine Faustfeuerwaffe auf einen jungen Mann gerichtet. Dabei habe der 1985 geborene Angeklagte zu dem jungen Mann gesagt, er solle seinen Sohn nicht mehr angreifen oder stressen.
Danach soll der Angeklagte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch der Begleiterin des Bedrohten mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Die junge Frau soll deswegen zu Sturz gekommen sein und sich leicht verletzt haben.
Sie habe nicht mit der für einen Schuldspruch notwendigen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit feststellen können, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe, sagte die Strafrichterin in ihrer Urteilsbegründung. Für sie bleibe offen, was sich tatsächlich ereignet hat.
Widersprüchliche Angaben
Die Angaben der mutmaßlichen Opfer seien widersprüchlich gewesen, meinte Tagwercher. So habe der junge Mann vor Gericht als Zeuge erstmals angegeben, der Angeklagte habe ihn mit der vorgehaltenen Schusswaffe vergeblich dazu aufgefordert, ins Auto einzusteigen.
Der angeklagte Deutsche bekannte sich nicht schuldig. Er habe bei dem Aufeinandertreffen keine Waffe mit sich geführt, sagte der Sicherheitsbeauftragte einer Firma. Und er habe die junge Frau nur zur Seite geschoben. Sie sei dabei nicht gestürzt. Der Beschuldigte befand sich zweieinhalb Stunden lang in Polizeihaft.