Vorarlberg

Abgetrennte Zunge: Keine Hilfe für Kuh

05.07.2024 • 13:28 Uhr
Abgetrennte Zunge: Keine Hilfe für Kuh
Drei Landwirte sind der Tierquälerei angeklagt. Sie meinten, die Kuh habe sich selbst verletzt. Klaus Hartinger

Geldstrafe wegen Tierquälerei: Landwirt hätte Tierarzt holen müssen. Noch kein Urteil gegen zwei andere Landwirte, die mit Seil Kuh Teil der Zunge abgetrennt haben sollen.
 

Wegen Tierquälerei wurde der unbescholtene Landwirt mit dem hohen Einkommen am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 12.000 Euro (300 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 6000 Euro. Die anderen 6000 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der von Florin Reiter verteidigte Zweitangeklagte meldete volle Berufung an. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.

Der 69-jährige Landwirt aus dem Bezirk Bregenz unterließ es nach den gerichtlichen Feststellungen, der schwer verletzten Kuh mit der abgetrennten Zunge über einen Tierarzt Schmerzmittel verabreichen zu lassen. Demnach ließ der Zweitangeklagte das Tier mehrere Tage in seinem Stall und verkaufte es dann einen Viehhändler, der die Kuh in Salzburg schlachten ließ.

Verteidigung und Anklage im Clinch

Was die beiden anderen angeklagten Landwirte anbelangt, vertagte Richter Alexander Wehinger den Tierquälereiprozess zur Einholung eines veterinärmedizinischen Gutachtens. Damit will Verteidiger Clemens Achammer beweisen, dass die Kuh unglücklich gestürzt sei und sich dabei die Zunge abgebissen habe.

Staatsanwältin Melanie Wörle hingegen geht von keinem Unfall aus, sondern von Tierquälerei. Demnach sollen zwei 2001 und 1988 geborene Landwirte aus dem Bezirk Bregenz im Oktober 2023 einer sich der Klauenpflege widersetzenden Kuh ein Seil um die Zunge gebunden und daran minutenlang gezogen haben. Dabei soll der Kuh ein rund sieben Zentimeter langes Stück der Zunge abgetrennt worden sein.

Widersprüchliche Aussagen vor Gericht

Die drei Angeklagten beantragten einen Freispruch. Der mit vier Vorstrafen belastete Erst- und und der unbescholtene Dritttangeklagte sagten vor Gericht, sie hätten der renitenten Kuh oberhalb der Zunge ein Seil quer durchs Maul gezogen. Danach sei das Tier gestürzt und habe sich dabei selbst die Zunge abgebissen. Das hätten die Beschuldigten vor der Polizei aber noch nicht angegeben, merkte der Strafrichter an.

Der Eigentümer der Kuh gab vor Gericht zu Protokoll, das Tier sei trotz der Zungenverletzung fit gewesen und habe gefressen und getrunken. Vor der Polizei sagte der 69-jährige Landwirt aber, das Tier habe ihm leid getan, weil es nicht mehr richtig fressen können habe.