Passantin bedroht und Haustiere gequält
![ABD0033_20190802 – WIEN –
STERREICH: ++ HANDOUT ++ ZU APA0184 VOM 2.8.2019 – Urlaubszeit bedeutet nicht selten Tierleid. So manche pltzlich nicht mehr erwnschten Mitbewohner werden vor dem Antritt einer Reise ausgesetzt. In Wien wurden in den vergangenen Tagen mehrere zurckgelassene Haustiere aufgefunden. Im Bild die vier Jahre alte Meerschweinchen-Dame “Alma”, die in einem Kfig […]](/2024/07/ABD0033-20190802-1-768x513.jpg)
Teilbedingte Haftstrafe: 49-Jährige hielt fremder Frau auf Straße Messer vor und drohte damit, sie abzustechen. Zudem ließ sie ihre Meerschweinchen tagelang unversorgt.
Wegen gefährlicher Drohung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung zum Nachteil einen Polizisten und Tierquälerei wurde die unbescholtene Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil einen Monat. Die anderen sechs Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das Urteil von Richter Christoph Stadler, mit dem die von Dieter Klien verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Richard Gschwenter einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich wegen der Verwendung auf einer Waffe auf drei Monate bis drei Jahre Gefängnis.
Haftstrafe bereits abgesessen
Die am 15. Juni festgenommene Angeklagte hat den zu verbüßenden Haftmonat bereits in der Untersuchungshaft in der Feldkircher Justizanstalt abgesessen. Deshalb wurde die 49-jährige Schweizerin am Dienstag gleich nach der Gerichtsverhandlung aus dem Gefängnis in die Freiheit entlassen.
Die Angeklagte zog nach den gerichtlichen Feststellungen am Morgen des 15. Juni in Dornbirn auf der Straße vor einer ihr unbekannten Passantin ein Klappmesser und sagte zu ihr: „Ich steche euch alle ab“. Danach versuchte sich die Beschuldigte dem Urteil zufolge gegen ihre Festnahme durch die alarmierte Polizei zu wehren. Demnach musste ein Polizist ausweichen, um von ihr nicht getreten zu werden.
Laut Richter unnötige Qualen
Darüber hinaus ließ die Frau gemäß dem Bericht einer Amtstierärztin ihre beiden Meerschweinchen in einem Container vier Tage lang unversorgt. Die Tiere erhielten in diesem Zeitraum weder Futter noch Wasser und waren verkotet. Damit fügte die Angeklagte den Meerschweinchen nach Ansicht des Strafrichters unnötige Qualen zu.
Mehrere Messer und eine Axt im Eigentum der ledigen Arbeitslosen wurden sichergestellt und werden nun vernichtet werden.
Verwirrter Eindruck
Ein einschreitender Polizist sagte vor Gericht als Zeuge, die Festgenommene habe einen etwas verwirrten Eindruck gemacht. Sie habe gesagt, sie habe ja niemanden umgebracht. Vor Gericht gab die Angeklagt zu Protokoll, bei der Passantin sei sie misstrauisch geworden. Denn sie sei schon von Banden verfolgt worden. Deshalb habe sie Angst gehabt. Der Richter ging von keiner Zurechnungsunfähigkeit aus, sondern nur von einer eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten.