Drogen an 15-Jährige verkauft

Ein bislang unbescholtener 20-Jähriger musste sich heute vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften wurde der unbescholtene 20-Jährige mit dem Nettoeinkommen von 1600 Euro am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2880 Euro (360 Tagessätze zu je 8 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2160 Euro. 720 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Der Dealer aus dem Bezirk Hohenems hat der Republik Österreich seinen Umsatz von 600 Euro aus den Drogenverkäufen als sogenannten Verfallsbetrag abzuliefern.
Das Urteil von Richter Martin Mitteregger, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf null bis drei Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.
10,3 Gramm Marihuana um 200 Euro
Für die Strafdrohung ausschlaggebend war der Drogenverkauf an Minderjährige. Der 20-Jährige hat nach den gerichtlichen Feststellungen einer 15-Jährigen 10,3 Gramm Marihuana um 200 Euro verkauft. Demnach hat er zudem einem unbekannten Abnehmer Rauschgift um 400 Euro verkauft. Des Weiteren hat der geständige Angeklagte übers Internet 200 Gramm Cannabis, LSD und 25 Ecstasytabletten gekauft.
Der Angeklagte kam mit einer Geldstrafe davon, weil er unbescholten, geständig und mit unter 21 Jahren zu den Tatzeiten ein junger Erwachsener war. Er habe in seinem Leben noch nie etwas so bereut wie seine Drogengeschäfte, sagte der Angeklagte vor Gericht.
Richter Mitteregger berichtete, der Angeklagte sei nicht nur strafrechtlich unbescholten, sondern auch verwaltungsstrafrechtlich. Allerdings sei dem Angeklagten einmal eine Diversion wegen eines Diebstahls gewährt worden. Es sei löblich, dass sein Mandant sogar verwaltungsstrafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sei, sagte der Verteidiger. „Ich bin mir nicht sicher, ob ich das auch von mir sagen könnte.“