Vorarlberg

Angeklagte Zuhälterin in Untersuchungshaft

04.10.2024 • 13:16 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
Der Prozess im Landesgericht Feldkirch ist noch nicht beendet. hartinger

Es ist noch kein Urteil im Strafprozess gegen die unbescholtene Ungarin, die eine Landsfrau zur Prostitution in Vorarlberg angeworben und sie finanziell ausgenützt haben soll, gefällt worden.
 

Wegen des Verbrechens des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels sowie der Vergehen der Zuhälterei, Freiheitsentziehung und Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch die 45-jährige Ungarin angeklagt. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Im Prozess am Landesgericht Feldkirch erging am Freitag noch kein Urteil. Richterin Lisa Pfeifer vertagte die Verhandlung zur Befragung des mutmaßlichen Opfers. Der ungarischen Zeugin konnte noch keine Ladung zugestellt werden. Die Angeklagte befindet sich in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft.

Ein illegaler Deal

Staatsanwältin Sarah Maria Nenning wirft der Angeklagten vor, sie habe über ein Online-Inserat eine Ungarin zur Prostitution in Vorarlberg angeworben. Dabei sei vereinbart worden, dass die Ungarin nach Vorarlberg reist und sich einen Monat lang in der Feldkircher Wohnung der Angeklagten prostituiert. Zudem sei ausgemacht gewesen, dass die ungarische Prostituierte die Hälfte ihrer Einnahmen behalten darf und die andere Hälfte der Angeklagten abliefert. Demnach hätte die Angeklagte etwa Kondome und Gleitmittel bereitstellen sollen.

Die ungarische Prostituierte sei im April angereist, so die öffentliche Anklägerin. Aber sie habe weniger als die Hälfte der Einnahmen behalten dürfen. So sei sie von der angeklagten Zuhälterin finanziell ausgenützt worden.

Bereits nach zwei Tagen habe die Ungarin wieder abreisen wollen, sagte Nenning. Sie sei dann aber am 10. April von der Angeklagten in der Wohnung im ersten Obergeschoss eingesperrt worden. Die Prostituierte habe auf dem Balkon um Hilfe gerufen. Polizei und Feuerwehr seien mit einer Leiter angerückt.

Im Strafantrag wird der Angeklagten überdies zur Last gelegt, sie habe als Betreiberin eines Erotiklokals in Vorarlberg zwischen Februar 2020 und Juni 2021 insgesamt 5800 Euro an Dienstnehmerbeiträgen ihrer Mitarbeiterinnen nicht an die Sozialversicherung abgeführt.

Die von Bernhard Graf verteidigte Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Sie sagte, sie habe die Ungarin nicht zur Prostitution in Vorarlberg angeworben, sie nicht finanziell ausgenützt und nicht gefangen gehalten. Die ÖGK-Abgaben habe sie nicht entrichtet, weil ihr Lokal während der Coronapandemie geschlossen gewesen sei.