Vorarlberg

Morddrohung gegen Gerichtsgutachter

08.10.2024 • 07:00 Uhr
Morddrohung gegen Gerichtsgutachter
Der Angeklagte wurde am Landesgericht am Montag verurteilt. Symbolbild/Hartinger

In einem Sorgerechtsstreit rastete der angeklagte Südeuropäer in und vor der Praxis eines Psychologen aus. Dann bedrohte er einen Polizisten mit dem Umbringen.

Wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung wurde der unbescholtene Angeklagte mit dem Schweizer Nettoeinkommen von 4000 Franken am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedinggten Geldstrafe von 11.200 Euro (320 Tagessätze zu je 35 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 5600 Euro. Die anderen 5600 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil von Richter Alexander Wehinger, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft. Bei der Verhängung einer Geldstrafe statt der eigentlich vorgesehenen Haftstrafe entfällt bei der Strafdrohung die Untergrenze.

Mit Umbringen bedroht

Nach den gerichtlichen Feststellungen sagte der angeklagte 26-Jährige im Februar zu einschreitenden Polizisten, er werde den Gerichtsgutachter in dem Sorgerechtsstreit umbringen, wenn das über ihn zu erstattende psychologische Gutachten negativ ausfalle und ihm deshalb das Sorgerecht für seinen dreijährigen Sohn entzogen werde.

Der 26-Jährige reagierte dem Urteil zufolge auf die lange Wartezeit in der Praxis des Psychologen aggressiv. Daraufhin wurde er aus der Praxis gewiesen. Von draußen trat der Südeuropäer auf die Praxistür ein und schrie. Darum wurde die Polizei gerufen.

“Vorfall passt zu Persönlichkeit”

Der bedrohte Gutachter sagte vor Gericht als Zeuge, der Vorfall passe zur Persönlichkeit des Angeklagten. Er selbst habe die Drohung nicht gehört. Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit, das Teilgeständnis und der Umstand, dass die Tat beim Versuch geblieben ist.

Der aggressive Beschuldigte wurde von der Polizei festgenommen und einvernommen, für viereinhalb Stunden. Dafür werden ihm von der zu bezahlenden Geldstrafe 13,27 Euro abgezogen.