Anrufer betrog alte Frau um 8900 Euro

Der Anrufer verleitete die 76-Jährige dazu, ihr angeblich durch Betrüger gefährdetes Geld in Sicherheit zu bringen. Das Betrugsopfer tätigte daraufhin Überweisungen auf das Betrügerkonto.
Wegen des Vergehens des schweren Betrugs wurde der unbescholtene Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 720 Euro. Die anderen 720 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Schadersatz hat der 21-jährige Syrer der 76-Jährigen aus dem Bezirk Feldkirch 7468 Euro zukommen zu lassen.
Das milde Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Der die Entscheidung akzeptierende Angeklagte hat keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Christoph Stadler gab kein Rechtsmittelerklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen stellte der Angeklagte unbekannten Mittätern seine Bankomatkarte mit seinen Kontodaten für die Betrügereien zur Verfügung und leistete so einen Tatbeitrag. Davon habe der Angeklagte finanziell in unbekanntem Ausmaß profitiert, meinte Richterin Wackerle.
Telefonbetrug
Dem Urteil zufolge wurde die 76-Jährige von einem Betrüger angerufen. Der Anrufer täuschte vor, von einer Behörde zu sein. Er behauptete, die Bankdaten der betagten Frau seien von Betrügern ausgeforscht worden. Deshalb solle die Frau ihr gefährdetes Geld in Sicherheit bringen, mit Überweisungen auf das vom Anrufer genannte Bankkonto des Angeklagten.
In fünf Transaktionen überwies die betrogene Dame 8900 Euro auf das Konto des Angeklagten. Davon konnte die Hausbank des in Wien lebenden Angeklagten 1432 Euro stornieren; dazu erfolgte der Schuldspruch wegen versuchten Betrugs. 7468 Euro wurden von einem unbekannten Täter mit der Bankomatkarte des Angeklagten behoben.
Derzeit seien mehrere Strafverfahren wegen ähnlicher Betrügereien anhängig, teilte der Staatsanwalt mit.
Der Angeklagte bestritt den Vorwurf und sagte, er sei nicht schuldig. Der 21-Jährige hatte jedoch keine Erklärung dafür, wie seine Bankomatkarte in den Besitz der Betrüger kam.
Richterin Wackerle wies den Angeklagten mehrmals darauf hin, dass er grinse und sich ein Geständnis strafmildernd auswirken würde. Die betrogene 76-Jährige sagte im Gerichtssaal, sie habe nichts zu lachen gehabt, sondern als Betrugsopfer geweint.