Schuldner verschwieg seine Klagsforderung

Betrügerische Krida: Forderung von 31.000 Euro in Erbschaftsprozess vor Gläubigern verheimlicht.
Wegen betrügerischer Krida wurde der unbescholtene 64-Jährige in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 4500 Euro (300 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Über seine unbescholtene Gattin wurde eine teilbedingte Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze a’ 4 Euro) verhängt. Davon beträgt der unbedingte Teil 840 Euro.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer ist nicht rechtskräftig. Die von Stefan Denifl verteidigten Angeklagten und Staatsanwalt Hubert Ganner nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe für den Erstangeklagten entspricht zehn Monaten Haft, die Geldstrafe für die Zweitangeklagte sieben Haftmonaten.
Verschwiegenes Vermögen
Nach den gerichtlichen Feststellungen verschwieg der Erstangeklagte in seinem gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren seine Klagsforderung von 310.000 Euro in einem Erbschaftsprozess und meldete eines seiner Autos auf seine Ehefrau an. Demnach verheimlichte der Schuldner so Vermögen vor seinen Gläubigern.
Die Zweitangeklagte gab nach Ansicht der Richter in ihrem gerichtlichen Exekutionsverfahren ein paar Tausend Euro aus Wertpapierdepots nicht an und ließ ein Auto ihres Mannes auf ihren Namen anmelden.
Freigesprochen wurde das Ehepaar von der betrügerischen Krida mit zwei weiteren auf die Gattin angemeldeten Autos.
Der von German Bertsch verteidigte Drittangeklagte wurde vom Vorwurf der betrügerischen Krida freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt gab kein Erklären ab. Die Autoscheinanmeldung des Untermieters der Zweitangeklagten war für das Gericht nur eine straffreie Vorbereitungshandlung.