Vorarlberg

Gewalt im Flüchtlingsheim: Vier Afghanen verurteilt

01.01.2025 • 14:48 Uhr
Gewalt im Flüchtlingsheim: Vier Afghanen verurteilt
Der 19-Jährige wurde Opfer von Ohrfeigen, Schlägen und anderen Gewaltakten. Hartinger/Canva

Vier junge Afghanen wurden verurteilt, weil sie wiederholt Gewalt an einem Landsmann ausübten.

Opfer von Gewaltausübung über einen längeren Zeitraum sind in der Regel Frauen. Betroffen von regelmäßiger Gewalt war aber im vorliegenden Strafverfahren ein junger Mann.

Nach den gerichtlichen Feststellungen war der zu Beginn des Tatzeitraums 19 Jahre alt Afghane zwischen Juli 2023 und März 2024 in einem Flüchtlingsheim im Bezirk Bludenz immer wieder der Gewalt von vier jungen Afghanen ausgesetzt. Demnach wurden ihm mehrmals Faustschläge und Ohrfeigen versetzt. Dem Urteil zufolge wurde etwa heißer Tee über ihn geschüttet, Raumspray in seinen Mund gesprüht und sein Kopf mit Zahncreme eingerieben.

Geldstrafen verhängt

Wegen fortgesetzter Gewaltausübung wurden über die vier unbescholtenen Angeklagten teilbedingte Geldstrafen verhängt, abhängig vom Ausmaß der Schuld und dem Einkommen. Jeweils ein Drittel der Geldstrafe wurde bedingt nachgesehen, zwei Drittel sind dem Gericht zu bezahlen.

Der 25-jährige Erstangeklagte wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2880 Euro (360 Tagessätze zu je 8 Euro) verurteilt, der 24-jährige Zweitangeklagte teilbedingt zu 1440 Euro (360 Tagessätze a’ 4 Euro), der 21-jährige Drittangeklagte teilbedingt zu 5400 Euro (300 Tagessätze zu je 18 Euro), der 26-jährige Viertangeklagte teilbedingt zu 1200 Euro (300 Tagessätze a’ 4 Euro). Die vier Angeklagten haben dem inzwischen 21-jährigen Afghanen 500 Euro als Teilschmerzengeld zukommen zu lassen.

Höchststrafen

Die Urteile, mit denen die Angeklagten und Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden waren, sind rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängten Geldstrafen entsprechen fünf bis sechs Monaten Haft.

Richterin Sabrina Tagwercher hielt die belastenden Angaben des 21-Jährigen und eines weiteren Zeugen für glaubwürdig. Die Verteidiger Martin Rützler, German Bertsch und Martin Kohlhaupt beantragten Freisprüche, weil keine Straftaten vorliegen würden.