Anklage nach Messerattacke: Mordversuch in Psychose verübt

Ein psychisch kranker Feldkircher soll mit zwei Bauchstichen zwei Bauarbeiter lebensgefährlich verletzt haben. Nun folgt ein Antrag auf Einweisung in die Psychiatrie.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch schildert den angeklagten Vorfall so: Der Mitbewohner in dem Feldkircher Einfamilienhaus habe am 27. Mai 2024 ohne ersichtlichen Grund zwei Bauarbeitern im Alter von 29 und 53 Jahren zu Beginn der Mittagspause mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von neuneinhalb Zentimetern jeweils einen Bauchstich versetzt. Die Arbeiter, die in dem Haus Zimmertüren ausgetauscht hätten, seien dadurch vorübergehend lebensgefährlich verletzt worden. Der 33-Jährige habe mit der Messerattacke versucht, die zwei Arbeiter zu töten.
Nicht zurechnungsfähig
Wäre der Tatverdächtige zurechnungsfähig gewesen, wäre er wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Der Arbeitslose war aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zur Tatzeit zurechnungsunfähig. Denn er sei unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung gestanden, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, ausgelöst vermutlich durch eine Cannabisabhängigkeit. Die Strafverfolgungsbehörde stützt sich dabei auf das von ihr eingeholte psychiatrische Gutachten von Reinhard Haller.

Haller hält den psychisch kranken 33-Jährigen ohne medizinische Behandlung für gefährlich. Deshalb beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Betroffenen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, also in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses.
Prozess am 17.1.
Der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch findet am 17. Jänner statt. Der Schöffensenat hat zuerst zu entscheiden, ob die angeklagten Anlasstaten des versuchten Mordes vorliegen. Wer jemandem mit einem derartigen Messer einen Bauchstich versetze, nehme zumindest mit bedingtem Vorsatz den möglichen Tod des Opfers in Kauf, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Bei der Einstufung der Taten als lebensgefährliche Verletzungen beruft sich die Anklagebehörde auf ein gerichtsmedizinisches Gutachten. Das Gericht hat für den Fall der Annahme von Anlasstaten auch darüber zu befinden, ob der Betroffene stationär oder ambulant medizinisch behandelt wird.

Nach den Messerstichen soll der Vater seinen Sohn vorübergehend festgehalten haben. Der 33-Jährige soll dann aber wieder zum Messer gegriffen und sich im Haus verschanzt haben. Daraufhin wurde er, so die Polizei, von der Cobra nach einem Taser-Angriff festgenommen. Er befindet sich seither vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus.