Raubüberfall im Büro: Georgier verletzen Greis schwer

Ein Täter kniete auf 90-jährigen Bregenzer, der dabei schwer verletzt wurde, und raubte ihm 300 Euro. Ein Helfer der Räuber wurde nun zu einer Haftstrafe verurteilt.
Die beiden Georgier sollen vorgetäuscht haben, sich für ein Haus zu interessieren. Die Ausländer besprachen sich am 31. März 2023 mit einem Bregenzer Immobilienmakler in dessen Büro. Dann aber wurde dem damals 90-jährigen Makler ein Drohschreiben vorgelegt. Darin hieß es, der Makler habe ihren Chef um 170.000 Euro betrogen und solle das Geld auf den Tisch legen.
Die Tat
Der Greis wurde nach eigenen Angaben festgehalten und zu Boden gebracht, gefesselt und geknebelt. Demnach kniete einer der Täter auf ihn. Dabei wurde der betagte Mann schwer verletzt. So wurde der Bruch einer Rippe festgestellt.
Die Räuber erbeuteten 300 Euro und verschwanden. Am Tatort ließen sie die polnische Sim-Karte des nunmehrigen Angeklagten zurück.
Angeklagter akzeptiert Urteil
Der 31-jährige Pole wurde im Februar 2024 in Polen verhaftet. Am Donnerstag wurde der unbescholtene Verkäufer in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch als Beitragstäter zu einem Raub zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Marco Mazzia ist rechtskräftig. Denn der von Christina Lindner verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer akzeptierten die Entscheidung.
Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft. Die Anklage lautete auf schweren Raub mit schwerer Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von 5 bis 15 Jahren Gefängnis.
Teilgeständnis
Nach den gerichtlichen Feststellungen war der Pole auf der Fahrt von Deutschland zur österreichischen Grenze der Chauffeur der Georgier und überließ ihnen dann sein Auto für die Fahrt zum Tatort nach Bregenz. Darüber hinaus gab der Pole zu, im Auftrag der Georgier handschriftlich das Drohschreiben verfasst zu haben.
Nach Ansicht der Richter wusste der Angeklagte, dass ein Raub geplant war, aber nicht, dass das Opfer derart alt ist und schwer verletzt werden könnte.
Tatfolgen für das Opfer
Als Teilschmerzengeld hat der Untersuchungshäftling dem Opfer 2000 Euro zu bezahlen. Der 92-jährige Überfallene sagte vor Gericht als Zeuge, er leide körperlich und psychisch nach wie vor unter den Tatfolgen. Er habe Gleichgewichtsstörungen. Als es um die seelische Belastung ging, begann der alte Mann im Gerichtssaal still zu weinen.
Einer der beiden gesuchten Georgier soll sich in Georgien befinden. Der andere Georgier verbüßt in Deutschland eine Haftstrafe von einem Jahr und soll danach nach Österreich ausgeliefert werden.