Rumänin zahlte Falschgeld ein: Hausbank betrogen

Vorbestrafte zahlte Falschgeld auf eigenes Konto ein: Geldstrafe und bedingte Haftstrafe.
Wegen des Verbrechens der Weitergabe und des Besitzes nachgemachten oder gefälschten Geldes wurde die mit zwei Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Zudem hat die 43-Jährige 240 Euro aus einer offenen Vorstrafe wegen Diebstahls zu bezahlen.
Das Urteil
Das Urteil von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Die von Karoline Rümmele verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwalt Christoph Stadler nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre fünf Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.
Die Tat
Nach den gerichtlichen Feststellungen zahlte die Rumänin im Dezember 2024 bei einem SB-Geldautomaten in fünf Scheinen 300 Euro Falschgeld auf ihr Konto ihrer Hausbank aus dem Bezirk Feldkirch ein. Demnach wollte sie damit eine Form der Geldwäsche betreiben. Die Bank bemerkte das Falschgeld sofort.
Das behaupteten die Angeklagte und ihr rumänischer Lebensgefährte erfolglos: Sie hätten nicht gewusst, dass es sich um Falschgeld handelt. Der 41-Jährige habe das Geld bei einer Bushaltestelle im Bezirk Feldkirch gefunden. Die 43-Jährige habe das Geld auf ihr Konto eingezahlt. Sollte der Eigentümer des Geldes ausfindig gemacht werden, hätten sie ihm das Geld übergeben.
Ermittlungsverfahren
Staatsanwalt Stadler wertete diese Angaben als Schutzbehauptung. Er leitet nun ein Ermittlungsverfahren gegen den 43-jährigen Zeugen wegen falscher Beweisaussage ein.
Weil der vierjährige Sohn der beiden Rumänen im Gerichtssaal ununterbrochen weinte, wurde die Verhandlung unterbrochen. Das Kind wurde danach während des Strafprozesses im Servicecenter des Landesgerichts betreut.