Vorarlberg

Drohung gegen Polizist: Dritter Freispruch für den Unbescholtenen

11.01.2025 • 19:00 Uhr
Drohung gegen Polizist: Dritter Freispruch für den Unbescholtenen

Jetzt Freispruch von gefährlicher Drohung gegen einen Polizisten, 2019 Freispruch von unbefugten Besitzes eines Maschinengewehrs, 2016 Freispruch wegen Notwehr.

Der 54-jährige Unterländer ist weiterhin unbescholten. In drei verschiedenen Strafverfahren wurde der von Karl-Heinz Plankel verteidigte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch stets freigesprochen. Im jüngsten Strafprozess erfolgte im Zweifel rechtskräftig ein Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Drohung.

Im nunmehrigen Strafantrag wurde dem Anrufer vorgeworfen, er habe am 17. Mai 2024 am Telefon einen Stadtpolizisten mit verschiedenen Äußerungen bedroht und damit gegen Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches verstoßen.

Drohung gegen einen Polizisten

Die Zeugenaussage des angeblich bedrohten Polizisten sei aber zum Teil widersprüchlich gewesen, sagte Richterin Sabrina Tagwercher. Insgesamt sei nicht mit der für einen Schuldspruch notwendigen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit feststellbar, dass der Angeklagte dem Polizisten tatsächlich damit gedroht habe, ihm die Fresse zu polieren, ihn zusammenzuschlagen, ihn eine Dienstwaffe im Rücken spüren zu lassen und der Beamte seinen Job verliere.

Der Angeklagte sagte, er habe dem Polizisten lediglich einen privaten Sparringkampf im Kickboxen vorgeschlagen.  Das deshalb, weil der Polizist ihn am Telefon nicht mit einem Beamten mit einer bestimmten Dienstnummer verbunden habe. Im Nachhinein habe sich herausgestellt, dass er der Polizist am Telefon bereits der gewünschte Beamte gewesen sei. Der Polizist habe bei einer Verkehrskontrolle eines Autofahrers unnötigerweise die Dienstwaffe gezogen. Deshalb habe er bei der Polizei angerufen.

Waffenverbot und Freisprüche

Drei Tage nach dem Anruf stellte die Cobra am 20.5.2024 bei einer wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchung Schusswaffen des Beschuldigten sicher. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verhängte daraufhin im August 2024 ein Waffenverbot. Das Landesverwaltungsgericht hob im November 2024 wegen mangelhafter Ermittlungen zur gefährlichen Drohung das Waffenverbot auf und ordnete einen neuen BH-Bescheid an.

2019 wurde der Sicherheitsangestellte auch wegen Verjährung vom Vorwurf freigesprochen, mit dem jahrelangen unerlaubten Besitz eines Maschinengewehrs gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.

2016 erfolgte wegen Notwehr ein Freispruch von der angeklagten schweren Körperverletzung. Demnach wurde der Angeklagte in einem Dornbirner Lokal zuerst angegriffen. Daraufhin brach er dem Angreifer mit einem Faustschlag die Nase.