Vorarlberg

Kein Beratungsfehler des Scheidungsanwalts

26.01.2025 • 13:00 Uhr
Kein Beratungsfehler des Scheidungsanwalts
Im Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wurde die Schadenersatzklage abgewiesen. Hartinger

Der Anwalt einer Frau riet auch nach Ansicht des Berufungsgerichts ihrem Ehemann nicht dazu, 30.000 Euro an Unterhalt für Kindererziehung zu bezahlen.

Der Anwaltskollege erstattete eine Disziplinaranzeige gegen den Rechtsanwalt und verfasste für seinen Mandanten eine Schadenersatzklage gegen ihn. Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer stellte aber das Disziplinarverfahren ein, weil aus ihrer Sicht in dem Scheidungsverfahren keine verbotene Doppelvertretung vorlag. Und die Schadenersatzklage wurde bislang in zwei Instanzen abgewiesen. Weil nach Ansicht der Zivilgerichte dem beklagten Rechtsanwalt kein Beratungsfehler unterlaufen ist.

Schadenersatzklage abgewiesen

Im Zivilprozess konnten das Landesgericht Feldkirch und das Oberlandesgericht Innsbruck nicht feststellen, dass der beklagte Anwalt dem Ehemann seiner Mandantin im Scheidungsverfahren dazu geraten hat, ihr 30.000 Euro an Unterhalt für die Erziehung der inzwischen erwachsenen Kinder zu bezahlen.

Das Landesgericht wies die Schadenersatzklage des 30.000 Euro fordernden Klägers ab. Das Oberlandesgericht gab der Berufung des Klägers keine Folge. Der Kläger kann sich noch mit einer außerordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof wenden.

Einvernehmliche Scheidung

Die Zivilrichter gingen von diesem Sachverhalt aus: Das Ehepaar nahm eine Erstberatung beim beklagten Anwalt in Anspruch. Der Anwalt teilte dem Paar mit, er dürfe nicht beide vertreten, wenn im Scheidungsverfahren gestritten werde. Daraufhin nahm sich der nunmehrige Kläger einen anderen Anwalt. Seine Gattin bat ihn dann mit Erfolg darum, auf seinen Anwalt zu verzichten. Weil sie eine einvernehmliche Scheidung wollte. Danach erfolgte ein weiteres Beratungsgespräch des Paares beim beklagten Anwalt.

Die Scheidung erfolgte einvernehmlich. Der beklagte Anwalt vertrat die Frau, der Ehemann erschien ohne Anwalt vor Gericht. Vereinbart wurde, dass der Mann seiner Frau nach dem Verkauf des gemeinsam bewohnten Hauses als Ausgleichszahlung insgesamt 330.000 Euro bezahlt.

Der geschiedene Mann wollte danach aber nur 300.000 Euro bezahlen. 30.000 Euro verlangte er vom Anwalt seiner Frau als Schadenersatz für die behauptete Fehlberatung. Der beklagte Anwalt beantragte mit Erfolg die Abweisung der Klage. Er sagte vor Gericht, es wäre unsinnig gewesen, den Kläger in der behaupteten Form zu beraten.

Nachbar-Kanzleien im Streit?

Im Urteil des Landesgerichts wurde angemerkt, dass die Klage auch damit zu tun haben könnte, dass der Anwalt des Klägers und der beklagte Anwalt mit ihren Kanzleien Nachbarn sind und das Nachbarschaftsverhältnis wohl nicht das beste sei.