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Kein Beratungsfehler des Scheidungsanwalts
Vorarlberg / 26.01.2025 • 12:00 Uhr

Kein Beratungsfehler des Scheidungsanwalts

Der Anwalt einer Frau riet auch nach Ansicht des Berufungsgerichts ihrem Ehemann nicht dazu, 30.000 Euro an Unterhalt für Kindererziehung zu bezahlen.