Vorarlberg

Verarbeitung der Daten: Klage gegen Google

30.01.2025 • 18:00 Uhr
Verarbeitung der Daten: Klage gegen Google
Der Beklagtenvertreter beantragt die Abweisung der Klage. Hartinger

Inhaber eines Googlekontos verlangt genauere Auskunft über Verwendung seiner Daten.

Der Kläger nahm während der Gerichtsverhandlung sein Smartphone in die Hand. Er will vom beklagten US-Technologiekonzern Google wissen, was mit seinen Handydaten geschieht: Welche seiner Daten werden weswegen und wie lange gespeichert und an wen auf welcher rechtlichen Grundlage weitergegeben?

Der auf Datenschutzrecht spezialisierte Vorarlberger Rechtsanwalt klagt als Privatperson, die über ein Googlekonto mit seiner Mailadresse seit Jahren verschiedene Googledienste in Anspruch nimmt.

Unbestimmte Auskunft

Der Datenschützer begehrte mit einem sich auf die Datenschutzgrundverordnung stützenden Brief von Google am Hauptsitz in Irland Auskunft über seine Daten. Google stellte ihm im März 2024 eine Kopie seiner Daten zu. „Aber ich weiß immer noch nicht, wofür meine Daten konkret verwendet werden. Da muss ich immer noch raten“, sagte der Kläger am Donnerstag in der vorbereitenden Tagsatzung, mit der am Landesgericht Feldkirch der Zivilprozess begann. Zu unbestimmt sei dazu die Auskunft von Google und möglicherweise überhaupt unvollständig.

Google gegen Briefanfrage

Der Beklagtenvertreter beantragt die Abweisung der Klage. Denn Google sei seiner datenschutzrechtlichen Auskunftspflicht nachgekommen. „Wir müssen nicht in der vom Kläger gewünschten Ausführlichkeit Auskunft geben“, sagte der österreichische Anwalt von Google.

Google bestreitet in dem Prozess sogar schon die Zulässigkeit der postalischen Anfrage des Klägers per Brief. Online hätte das Auskunftsbegehren gestellt werden müssen, meint die beklagte Partei. Er sei gehöre einer Generation an, die noch Briefe schreibe, merkte dazu der Kläger an.

Die Zivilrichterin vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, soll bei der nächsten Verhandlung ein Vertreter von Google aus Irland Auskunft darüber geben, ob die dem Kläger übermittelten Daten und Auskünfte vollständig sind oder nicht.