Cybermobbing mit Sexinserat der Sado-Maso-Partnerin

Ein 61-Jähriger wurde am Landesgericht verurteilt, weil er ein Sexinserat seiner Sexpartnerin abänderte.
Der 61-Jährige führte nach eigenen Angaben eine sadomasochistische Sexbeziehung mit einer Frau, in der er den dominanten Part übernahm. Nach den gerichtlichen Feststellungen schaltete die sich prostituierende Frau im Internet auf einer Sexseite ein Sexinserat, in dem sie sich als heiße, leidenschaftliche Frau anbot.
Nacktbilder hinzugefügt
Demnach veränderte der Angeklagte im Juni 2024 online das Inserat mit ihren Zugangsdaten, indem er drei Fotos mit dem Gesicht und den nackten Brüsten der Frau hinzufügte. Zudem veränderte der Unterländer den Text und schrieb, sie biete sexuelle Dienstleistungen zu konkreten niedrigen Preisen an.
Das ohne Zustimmung und gegen den Willen der Frau veränderte Sexinserat war dem Urteil zufolge 16 Stunden lang online und wurde rund 2000 Mal aufgerufen. Es war dazu geeignet, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.
Teilbedingte Geldstrafe
Der Angeklagte wurde am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen des Vergehens der versuchten fortdauernden Belästigung im Wege der Telekommunikation oder eines Computersystems schuldig gesprochen.
Der Unbescholtene wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3600 Euro (180 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1800 Euro. 1800 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die Frau wurde mit ihrer Schmerzengeldteilforderung von 500 Euro auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Von Nötigung freigesprochen
Freigesprochen wurde der von Bernhard Schwendinger verteidigte Angeklagte vom Vorwurf der versuchten Nötigung. Dazu wurde ihm zur Last gelegt, er habe im Dezember zu der Frau gesagt, sie solle vor Gericht als Zeugin nicht gegen ihn aussagen, sonst werde etwas passieren.
Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Der Staatsanwalt und die Opferanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Hilfe für betroffene
Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 222 555 erreichbar. Der Männernotruf, für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen, hat die Nummer 0800 246 247.