Vorarlberg

Anklage: Unmündige Nachbarin missbraucht

05.02.2025 • 14:06 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
Der Angeklagte nutzte die Situation aus, als das Mädchen alleine war. Hartinger

Angeklagter soll Sechsjährige im Intimbereich berührt haben. Noch kein Urteil in Schöffenprozess.

Das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen legt die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem unbescholtenen Angeklagten zur Last. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage würde der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen.

Allein beim Spielen

Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Mittwoch noch kein Urteil. Richterin Silke Wurzinger vertagte die Verhandlung auf 25. April. Denn die Mutter des mutmaßlichen Opfers ist erkrankt und konnte deshalb am Mittwoch nicht als Zeugin aussagen.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch habe im Sommer 2023 bei drei Vorfällen ein Kind aus der Nachbarschaft sexuell missbraucht, sagte Staatsanwalt Johannes Hartmann in seinem Anklagevortrag. Der 52-Jährige habe ein sechsjähriges Mädchen im Intimbereich berührt. Bei den Vorfällen sei er mit dem Kind allein beim Spielen außerhalb der Wohnanlage gewesen und habe die Gelegenheit für Übergriffe ausgenutzt.

Widersprüchliche Aussagen

Der türkische Angeklagte sagte vor Gericht, er sei nicht schuldig. Der Familienvater, der als Arbeiter beruflich tätig ist, beantragte einen Freispruch.

Verteidiger Clemens Achammer sagte, auf die Angaben des Mädchens könne kein Schuldspruch gestützt werden. Denn das Kind habe widersprüchlich ausgesagt. Widersprüche gebe es auch zwischen den Angaben des Mädchens und den Eltern des Kindes.

Vorwurf erfunden

In derartigen Verfahren sei es für Angeklagte schwer, ihre Unschuld zu beweisen, merkte Achammer an. Es sei schwierig, nachzuweisen, dass man etwas nicht getan habe.

Der Verteidiger sagte, ein weiteres Kind habe behauptet, vom Angeklagten im Intimbereich berührt worden zu sein. Dazu habe die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren aber eingestellt. Denn das Kind habe den Vorwurf offenbar erfunden, meinte Achammer. Fantasiert habe wohl auch jenes Mädchen, das nach Darstellung der Staatsanwaltschaft vom Angeklagten missbraucht worden sein soll.