Anklage: Unmündige Tochter missbraucht

Unbescholtener Angeklagter berührte nach Ansicht der Richter Tochter (13) und Nichte seiner Ex-Frau im Intimbereich. Noch kein Urteil in vertagtem Prozess.
Der Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen 2003 und 2010 im Bezirk Dornbirn seine zunächst 13-jährige Tochter und seine zwölfjährige Nichte seiner Ex-Frau mit Berührungen im Intimbereich missbraucht und dadurch traumatisiert.
Posttraumatische Belastungsstörung
Staatsanwältin Julia Berchtold wirft dem unbescholtenen 59-Jährigen sexuellen Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, Nötigung und gefährliche Drohung vor.
Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger erging am Freitag noch kein Urteil. Die Verhandlung wurde nach rund neun Stunden auf unbestimmte Zeit vertagt. Denn der Angeklagte beantragte die mündliche Erörterung des psychiatrischen Gerichtsgutachtens. Die Sachverständige meint, die beiden mutmaßlichen Opfer hätten auch wegen der angeklagten Übergriffe eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten.
Mehrere Übergriffe
Der Strafrahmen würde für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen und wäre auf den Tatzeitpunkt abzustellen. Mittlerweile beträgt die Strafdrohung nach einer Gesetzesänderung fünf bis 15 Jahre Haft, wenn Missbrauchsopfer im Sinne einer schweren Körperverletzung traumatisiert werden.
Einmal soll es nach Darstellung der Staatsanwältin zu einem Übergriff auf die Nichte der Ex-Gattin gekommen sein und mehrmals zu Übergriffen auf die Tochter. Zudem soll der Angeklagte seiner Tochter angedroht haben, sie zu vergewaltigen.
Amtsverteidiger Joachim Matt beantragte einen Freispruch. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe keine der ihm vorgeworfenen Taten begangen.
Nur Spaß gemacht
Die Tochter gab in ihrer Einvernahme zu Protokoll, ihr Vater habe im angeklagten Tatzeitraum zu ihr gesagt, er würde am liebsten sie heiraten. Es sei schade, dass sie ihr erstes Mal nicht mit ihm gehabt habe. Seine Tochter sei sein Fleisch und Blut. Er könne mit ihr machen, was er wolle. Die Nichte seiner geschiedenen Frau soll der Angeklagte als seine Geliebte bezeichnet haben. Der Angeklagte bestreitet auch das.
Die Schwester des Angeklagten sagte als Zeugin vor der Polizei, ihr Bruder habe ihr gegenüber behauptet, er habe nur im Spaß seine Tochter gefragt, was sie tun würde, wenn er sie vergewaltigen würde. Das sei nicht wahr, entgegnete der Angeklagte.
Der geschiedene Arbeitslose berichtete, er sei als Kind von einem Mann missbraucht worden.