Vorarlberg

Haftstrafen für zwei aggressive Partygäste

18.02.2025 • 13:08 Uhr
Haftstrafen für zwei aggressive Partygäste
Die zwei Angeklagten bedrohten zwei Männer mit dem Umbringen. Hartinger

Eingangstür aufgebrochen, mit Messer Partygäste bedroht und einen damit leicht verletzt.

Die beiden mit mehreren einschlägigen Vorstrafen belasteten Untersuchungshäftlinge wurden am Dienstag am Landesgericht Feldkirch jeweils zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate. Zehn Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Der Schuldspruch erfolgte wegen Hausfriedensbruchs und gefährlicher Drohung, beim 20-jährigen Erstangeklagten auch wegen Körperverletzung und beim 19-jährigen Zweitangeklagten auch wegen Sachbeschädigung.

Beschädigung und Drohungen

Das Urteil von Richter Marco Mazzia, mit dem die von Martin Kloser und Markus Lechner verteidigten Angeklagten einverstanden waren, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Lisa Pfeifer nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahren Gefängnis gewesen.

Nach Ansicht des Richters traten die alkoholisierten Arbeitslosen am 6. Jänner die Eingangstür zu einem ehemaligen Firmengebäude in Lustenau ein, nachdem sie nach Drohungen von der Geburtstagsparty einer 17-Jährigen verwiesen worden waren. Demnach bedrohten sie zwei junge Männer mit vorgehaltenem Messer mit dem Umbringen. Der 20-jährige trug dem Urteil zufolge bei einer Rangelei sein Messer am Arm und fügte dabei einem Widersacher leichte Schnittverletzungen zu.

Serienmörder als Vorbild

Sein 19-jähriger Komplize schlug nach den gerichtlichen Feststellungen mit einem Stein eine Scheibe des Gebäudes ein. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf, auch eine Autowindschutzscheibe eingeschlagen zu haben, und aus rechtlichen Gründen von einer weiteren gefährlichen Drohung. Der Zweitangeklagte hatte bei seiner Vernehmung zu einem Polizisten gesagt, er werde alle abstechen. Sein Vorbild sei ein Serienmörder aus den USA.

Die Vorbestraften sollten sich jetzt entscheiden, merkte Richter Mazzia an: ein Leben in Freiheit oder hinter Gittern.