Vorarlberg

Kurpfuscherprozess kurzfristig abgesagt

25.02.2025 • 12:18 Uhr
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Der Angeklagte soll 17 Personen fehlbehandelt haben. Symbolbild/Shutterstock

Ab Donnerstag geplanter Prozess gegen angeblich falschen Zahnarzt abberaumt. Richter lässt angeblich fehlbehandelte Patienten von neuem Gutachter untersuchen.

Wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, fahrlässiger Körperverletzung und Kurpfuscherei, mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis, sollte sich der Angeklagte ab Donnerstag am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der für zehn Verhandlungstage angesetzte Schöffenprozess wurde nun kurzfristig abgesagt. Das teilte am Dienstag das Landesgericht mit.

Der Strafprozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Verhandlung heuer noch beginnen wird.

Neuer Gutachter und Zeugeneinvernahme

Richter Alexander Wehinger gab vor Kurzem gestellten Anträgen von Verteidiger Martin Trefalt statt. Der Vorsitzende des Schöffensenats bestelle nun einen neuen zahnmedizinischen Gutachter, berichtete Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer. Damit will der Richter einem möglichen Nichtigkeitsgrund vorbeugen, der zur Aufhebung des Urteils führen könnte.

Verteidiger Trefalt behauptet, der Sachverständige, auf dessen Gutachten über Fehlbehandlungen an Patienten sich die Staatsanwaltschaft stützt, sei befangen. Denn schon die Vorarlberger Zahnärztekammer habe sich in ihrer Strafanzeige auf Stellungnahmen des Sachverständigen berufen.

Abgesagt wurde der Prozess auch deshalb, weil jetzt im Rechtshilfeweg Zeugen in Indien und Südafrika einvernommen werden, erläuterte Nußbaumer. Der Angeklagte will damit beweisen, dass er in Indien und Südafrika als Zahnarzt zugelassen sei.

Fehlbehandlung

In der Anklageschrift wird dem 53-jährigen Angeklagten zur Last gelegt, er habe zwischen Februar 2015 und März 2022 an zwei Orten in Vorarlberg vorgetäuscht, ein in Österreich zugelassener Zahnarzt zu sein, und 17 Patienten entgegen den Regeln der ärztlichen Kunst fehlbehandelt.

Demnach soll der über keine zahnärztliche Zulassung in Österreich verfügende Angeklagte die Patienten dazu verleitet haben, sich von ihm gegen Entgelt zahnmedizinisch behandeln zu lassen. Dabei soll er Einnahmen von 101.900 Euro lukriert haben.

Fehlbehandelte Patienten soll der als Zahnarzt auftretende Unterländer teilweise grob fahrlässig und teilweise fahrlässig am Körper verletzt haben. Kurpfuscherei wurde angeklagt, weil der Angeklagte als in Österreich nicht zugelassener Zahnarzt zahnmedizinische Behandlungen durchgeführt haben soll.

In teilweise noch anhängigen Zivilprozessen wurde der 53-Jährige von zahlreichen Patienten auf Schadenersatz geklagt, bislang in mehreren Fällen mit Erfolg.