Vorarlberg

Erbprozess zwischen Kinderdörfern beendet

02.03.2025 • 11:30 Uhr
Erbprozess zwischen Kinderdörfern beendet
Beide Streitparteien waren mit der Aufteilung der Gelder einverstanden.

Gütliche Einigung zwischen SOS Kinderdorf und Vorarlberger Kinderdorf. Deshalb musste vor Gericht doch nicht geklärt werden, wen Erblasserin beschenken wollte.

Welchem Kinderdorf wollte die betagte Frau in ihrem Testament eine Liegenschaft im Wert von rund 100.000 Euro vermachen, dem SOS Kinderdorf oder dem Vorarlberger Kinderdorf? Um diese Streitfrage ging es in einem Erbprozess am Landesgericht Feldkirch.

Eine Antwort darauf musste aber vor Gericht doch nicht gefunden werden. Denn schon in der ersten Verhandlung wurde am vergangenen Dienstag eine Einigung erzielt. Der Zivilprozess wurde mit einem gerichtlichen Vergleich in der vorbereitenden Tagsatzung beendet.

Geldaufteilung

Demnach bezahlt das Vorarlberger Kinderdorf dem SOS Kinderdorf 60.000 Euro zurück. Das Vorarlberger Kinderdorf darf 40.000 Euro behalten.

Zudem soll ein Anteil von 1500 Euro aus einer dem Finanzamt angeblich um 6000 Euro zu viel bezahlten Immobilienertragsteuer nach dem Verkauf der vermachten Liegenschaft ebenfalls im Verhältnis 60:40 aufgeteilt werden. Das heißt, das SOS Kinderdorf würde daraus 900 Euro erhalten, das Vorarlberger Kinderdorf 500 Euro.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass jede Prozesspartei für die jeweils eigenen Verfahrenskosten aufkommt.

Das SOS Kinderdorf klagte die 22 Erben der Erblasserin. Als sogenannte Nebenintervenientin schloss sich das Vorarlberger Kinderdorf aufseiten der beklagten Erben dem Zivilprozess an. Die Streitparteien nahmen letztlich den Vorschlag von Zivilrichter Daniel Mayer an, der eine 60:40-Aufteilung für angemessen hielt. Weil man sich gemeinsam für benachteiligte Kinder einsetze, sollte man nicht vor Gericht streiten, erklärten Vertreter der Kinderdörfer.

Streit um Testament

Das klagende SOS Kinderdorf argumentierte zuvor damit, im Testament der inzwischen verstorbenen Erblasserin sei ausdrücklich festgehalten, dass das SOS Kinderdorf bedacht werden soll.

Aber das entspreche nicht dem Willen der betagten Dame, meinte das beklagte Vorarlberger Kinderdorf. Denn sie habe jahrelang mit dem Vorarlberger Kinderdorf im Kontakt gestanden, dem sie auch Spenden zukommen lassen habe. Der zuständige Notar habe im fremdhändig erstellten Testament versehentlich das SOS Kinderdorf angeführt.

Auch einem zweiten Notar sei ein Fehler unterlaufen, behauptet die beklagte Partei. Denn er habe dem Finanzamt zu viel an Immobilienertragsteuer abgeführt. An der Einigung missfalle ihm, dass die beiden Notare finanziell keinen Beitrag leisten müssten, merkte der Anwalt des Vorarlberger Kinderdorfs an.