Förderungsmissbrauch bei Kinderbetreuung?

Betreiber von privater Kinderkrippe soll öffentliche Fördergelder missbräuchlich für nicht förderungswürdige Mitarbeiter verwendet haben. Noch kein Urteil im Prozess.
Das Vergehen des Förderungsmissbrauchs wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem unbescholtenen Angeklagten vor. Demnach soll der Obmann eines Vereins aus dem Bezirk Dornbirn Förderungen zu Zwecken verwendet haben, für die die öffentlichen Gelder nicht gewährt wurden.
Der 38-Jährige soll mit Erfolg Förderungen für pädagogische Mitarbeiter der vom Verein betriebenen privaten Kinderkrippe beantragt haben, die aber gar keine pädagogischen Mitarbeiter waren. Förderungswürdig sollen nach den Richtlinien nur pädagogische Mitarbeiter sein.
160.000 Euro Förderungsmissbrauch
Mit falschen Angaben habe der Angeklagte, so der Strafantrag, zwischen November 2021 und Februar 2024 insgesamt 160.000 Euro erschlichen. Geschädigt worden sein sollen dadurch als Fördergeber das Land Vorarlberg und die Standortgemeinde der Kinderkrippe.
Für den Fall eines Schuldspruchs würde der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Gefängnis betragen. Im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch erging noch kein Urteil. Richter Theo Rümmele vertagte die Verhandlung zur Befragung weiterer Zeugen.
Freispruch beantragt
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. Weil sein Mandant keinen Vorsatz für einen Förderungsmissbrauch gehabt habe. Er sei subjektiv der Meinung gewesen, bei seinen Förderungsansuchen alles richtig gemacht zu haben.
Beim für Bewilligungen, Kontrollen und Förderungen zuständigen Land Vorarlberg habe man ihm nicht gesagt, dass nur nur pädagogische Mitarbeiter gefördert würden, behauptete der Angeklagte. Er sei der Meinung, dass auch Mitarbeiter in der Administration und im Reinigungsdienst förderungswürdig seien. Denn alle Mitarbeiter seien im Dienste der Kinder tätig.
Kinderkrippe
Die private Kinderkrippe betreut Kinder bis zum Alter von vier Jahren. Der Angeklagte ist nicht nur Obmann des Vereins, sondern auch Angestellter des Vereins. Sein Nettoeinkommen bezifferte der Familienvater mit 3200 Euro.
Er sei in der Kinderkrippe zu 90 Prozent mit administrativen Tätigkeiten beschäftigt und zu 10 Prozent mit Kinderbetreuung, sagte der Angeklagte vor Gericht.
Eine ehemalige Mitarbeiterin sagte hingegen als Zeugin aus, der Angeklagte habe keine Kinderbetreuung verrichtet. Es habe zwei Dienstpläne für die Kinderbetreuung gegeben, einen internen und einen für allfällige Kontrollen durch das Land. Das sei auch im Protokoll einer Teamsitzung so festgehalten worden.