Bombendrohung gegen Polizei

Diversion für unbescholtenen 18-Jährigen, der damit drohte, Bombe auf Polizeiinspektion zu werfen.
Auf Instagram schrieb der Angeklagte am 18. Dezember 2024 einer Nachrichtenplattform, er werde morgen eine Bombe auf eine Polizeiinspektion werfen. Der Verfasser der Nachricht wurde ausgeforscht. Cobra-Polizisten nahmen den Beschuldigten fest.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen gefährlicher Drohung mit dem Tode und durch Sprengmittel. Dafür beträgt die Strafdrohung bis zu drei Jahre Gefängnis.
Probezeit gewährt
Richter Dietmar Nußbaumer gewährte dem unbescholtenen und geständigen Angeklagten am Freitag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion mit einer Probezeit. Weil noch keine schwere Schuld vorliege.
Wenn der 18-jährige Österreicher südosteuropäischer Abstammung innerhalb der Probezeit von zwei Jahren keine Straftaten mehr begeht und sich an die ihm erteilten Auflagen hält, wird das Strafverfahren eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister. Der Arbeitslose muss sich einer psychologischen Beratung unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Sein zur Tatbegehung verwendetes Handy erhält der Angeklagte nach dem Ablauf der Probezeit zurück, falls er sich an die Auflagen hält.
Arbeitslos und depressiv
Der von Klaus Hartmann verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Der Richter sah von einer Diversion mit gemeinnütziger Gratisarbeit ab. Denn der Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz sagte, er sei zu 50 Prozent behindert und könnte daher nur eingeschränkt arbeiten.
Ein nachvollziehbares Motiv für seine Tat nannte der Angeklagte nicht. Er sagte, er sei alkoholisiert gewesen und verzweifelt. Weil er arbeitslos und depressiv gewesen sei.
Er habe sich noch keiner psychologischen Beratung unterzogen, weil er Angst davor gehabt habe, gab der Angeklagte zu Protokoll. Wer Opfer einer Bombendrohung werde, bekomme es auch mit der Angst zu tun, merkte Richter Nußbaumer an.