Mängel: Käufer will Porsche zurückgeben

Klagender Käufer fordert in Zivilprozess Rückerstattung des Kaufpreises und seiner Reparaturkosten.
Der Kläger kaufte dem Beklagten einen gebrauchten Porsche ab. Der Sportwagen weist aber nach Ansicht des Käufers schwerwiegende Mängel auf, die ihm beim Vertragsabschluss nicht bekannt gewesen seien. Bemängelt werden in der Klage neben anderen Schäden vor allem Durchrostungen.
Im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch begehrt der Kläger eine sogenannte Wandlung. Demnach soll der Kaufvertrag aufgehoben, der Kaufpreis rückerstattet und im Gegenzug das Auto zurückgegeben werden.
Kläger fordert Schadensersatz
Der im Internet inserierte Verkaufspreis betrug 55.000 Euro. Letztendlich einigten sich der Käufer und der Verkäufer auf einen Kaufpreis von 35.000 Euro. Der klagende Käufer sagt, er habe nach dem Kauf Ersatzteile für 6000 Euro angeschafft. Er fordert vom beklagten Verkäufer 41.000 Euro: 35.000 Euro für den Kaufpreis und 6000 Euro für die Ersatzteile. Der orangefarbene Porsche wäre wegen der erheblichen Mängel nur 11.000 Euro wert gewesen, meint die Anwältin des Klägers.
Der beklagte Verkäufer beantragt die Abweisung der Klage. Denn man könne ja auch kein Haus kaufen und es dann zurückgeben, wenn sich irgendwann nach dem Kauf in dem Haus ohne Verschulden des Verkäufers Schimmel gebildet habe.
Gutachter
Der Kläger habe zudem vor dem Kauf einen Fachmann zu Rate gezogen, argumentierte der Anwalt des Beklagten. Die vom Käufer beauftragte Firma habe Mängel an dem Fahrzeug festgestellt. Deshalb sei letztlich der Kaufpreis deutlich verringert worden.
Der gerichtliche Kfz-Sachverständige meint, die Behebung der Mängel an dem Gebrauchtwagen würde 30.000 bis 35.000 Euro kosten. Der Gutachter schlug für eine gütliche Einigung vor, der Kläger könnte davon 10.000 Euro übernehmen und der Beklagte den restlichen Betrag. Den Vergleichsvorschlag lehnten aber in der jüngsten Gerichtsverhandlung sowohl die Klagsvertreterin als auch der Beklagtenvertreter ab.