Vorarlberg

Mutter quälte einjährige Tochter: Haftstrafe bestätigt

06.04.2025 • 08:00 Uhr
Mutter quälte einjährige Tochter: Haftstrafe bestätigt
Die Haftstrafe wurde im Berufungsverfahren bestätigt. canva/hartinger

Die 28-Jährige tauchte dem Urteil zufolge den linken Fuß ihrer Tochter in heißes Wasser. Das Kind wurde dabei schwer verletzt. Das Berufungsgericht bestätigte die teilbedingte Haftstrafe.

Wegen des Vergehens des Quälens einer unmündigen Person und des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde die unbescholtene Angeklagte im Oktober 2024 in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Davon sind sechs Monate zu verbüßen. 14 Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Schmerzengeld hat die Hausfrau ihrer geschädigten Tochter 5000 Euro zu bezahlen.

Urteil bestätigt

Das erstinstanzliche Urteil wurde am vergangenen Donnerstag in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig bestätigt. In zweiter Instanz wurde der Strafberufung der eine strengere Sanktion beantragenden Staatsanwaltschaft Feldkirch keine Folge gegeben.
Die Angeklagte war mit der Feldkircher Entscheidung einverstanden. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis fünf Jahre Gefängnis. Die Mindeststrafe erhöhte sich von sechs auf zwölf Monate, weil das Gewaltopfer unmündig ist.

Schwere Verbrühungen

Nach den gerichtlichen Feststellungen tauchte die angeklagte Afghanin aus dem Bezirk Feldkirch am 20. November 2023 den linken Fuß ihrer einjährigen Tochter in einem Behältnis in eine heiße Flüssigkeit ein. Dadurch wurde das 14 Monate alte Kind gequält und am Fuß mit Verbrühungen schwer verletzt. Die Feldkircher Richterin ging von keiner Lebensgefahr aus.

Der Vorfall sei ein derart schlimmer, dass eine Geldstrafe für die unbescholtene Angeklagte bei Weitem nicht ausreichend wäre, merkte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung an. Auch zur Abschreckung der Allgemeinheit sei eine teilbedingte Gefängnisstrafe zu verhängen gewesen.

Angeklagte beantragte Freispruch

Die Angeklagte sagte, sie sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Die 28-Jährige gab an, sie habe mit der schweren Verletzung ihrer Tochter nichts zu tun. Sie sei an jenem Tag mit ihren zwei älteren Kindern im Badezimmer der Wohnung beschäftigt gewesen. Ihr kleinstes Kind habe sich unbeaufsichtigt in der Küche aufgehalten. Dann müsse die Einjährige von selbst in das Glas mit dem heißen Wasser gestiegen sein. Sie habe zuvor in einem Wasserkocher Wasser heiß gemacht und es dann zum Abkühlen in ein Glas geschüttet.

Die Verletzungen des Kindes seien mit den Schilderungen der Angeklagten nicht in Einklang zu bringen, meinte jedoch die gerichtsmedizinische Gutachterin.