Unbescholtener 38-Jähriger drohte auch BH-Sachbearbeiterin mit Amoklauf, sollte BH-Geldstrafe nicht aufgehoben werden. Berufungsgericht bestätigte Schuldspruch und Strafe.
Die 28-Jährige tauchte dem Urteil zufolge den linken Fuß ihrer Tochter in heißes Wasser. Das Kind wurde dabei schwer verletzt. Das Berufungsgericht bestätigte die teilbedingte Haftstrafe.