Vorarlberg

OGH-Urteil: E-Biker ohne Helm für Unfall mitverantwortlich

17.04.2025 • 15:10 Uhr
OGH-Urteil: E-Biker ohne Helm für Unfall mitverantwortlich
Laut OGH-Urteil hätte der verunfallte E-Biker weniger Schmerzen gehabt, wenn er einen Helm getragen hätte. canva/hartinger

Neue Rechtsprechung des Höchstgerichts: Ein Fünftel weniger Schmerzengeld für den verletzten E-Bike-Fahrer.

Ein Vorarlberger Zivilprozess führte zu einer neuen höchstgerichtlichen Rechtsprechung bei Unfällen mit E-Bikes. Demnach ist nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs (OGH) ein E-Bike-Fahrer ohne Helm mitverantwortlich für dadurch erlittene Verletzungen im Kopfbereich. Im konkreten Fall wurde das dem E-Biker zugesprochene Schmerzengeld um ein Fünftel verringert.

Geringere Schmerzen mit Helm

Der zuständige OGH-Senat bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch. Das Oberlandesgericht Innsbruck war als Berufungsgericht von keiner Mitschuld des E-Bike-Fahrers ausgegangen. Das Landesgericht nahm an, dass sich die Schmerzen des E-Bikers beim Tragen eines Helms um 20 Prozent verringert hätten.

Das Alleinverschulden für den Unfall traf aber nach Ansicht der Gericht den beklagten Autofahrer. Der beklagte Pkw-Lenker benützte im Februar 2023 bei einer Tankstelle in Vorarlberg die Zufahrt verbotenerweise als Ausfahrt. Obwohl er langsam in den Radweg einfuhr, kollidierte sein Fahrzeug mit dem klagenden E-Biker. Der Kläger fuhr nach den gerichtlichen Feststellungen mit 20 bis 25 km/h. Er erlitt bei der Kollision schwere Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich.

Fahren ohne Helm kommt Sorglosigkeit gleich

Von E-Bikes gehe im Unterschied zu anderen Fahrrädern eine besondere Gefahr aus, argumentiert der OGH. Dafür gebe es in der Bevölkerung ein allgemeines Bewusstsein. Deshalb komme der Verzicht auf einen Helm beim E-Bike-Fahren einer Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten gleich.

OGH-Urteil: E-Biker ohne Helm für Unfall mitverantwortlich
Rechtsanwalt Sanjay Doshi spricht von einem Wandel bei der Rechtssprechung. hartinger

Sanjay Doshi, der Anwalt des Autofahrers, wurde im „Standard“ so zitiert: Der OGH teile seine Rechtsansicht, dass das Nichttragen eines Helms eine Sorglosigkeit darstelle beim Fahren mit einem E-Bike. Man habe einen Wandel bei der Rechtsprechung durchgesetzt, so der Feldkircher Rechtsanwalt. Nunmehr gelte bei E-Bikern das Fahren ohne Helm als Sorgfaltsverstoß und begründe ein Mitverschulden bei erlittenen Verletzungen.