Vorarlberg

Gattin jahrelang mit erschießen bedroht

21.04.2025 • 17:05 Uhr
Gattin jahrelang mit erschießen bedroht
Der Angeklagte musste sich vor Gericht verantworten. Hartinger

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtenen 73-Jährigen wegen fortgesetzter Gewaltausübung.

Der angeklagte Waffenbesitzer hat nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen 2015 und 2024 mehrmals in der Woche seiner Ehefrau damit gedroht, sie zu erschießen.

Langer Tatzeitraum

Wegen fortgesetzter Gewaltausübung wurde der unbescholtene 73-Jährige mit der monatlichen Pension von 2600 Euro am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 5000 Euro (200 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der Pensionist seiner Gattin 500 Euro zu bezahlen und dem Gericht 300 Euro an pauschalierten Verfahrenskosten.

Das Urteil von Richter Theo Rümmele, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft. Wegen des langen Tatzeitraums sei eine Geldstrafe nicht ausreichend, merkte der Richter an.

Stiefsohn bestätigte Vorfall

Die belastenden Angaben der 57-jährigen Ehefrau seien sehr glaubwürdig, meinte der Richter. Zudem habe der Stiefsohn einen Vorfall bestätigt. Unglaubwürdig sei hingegen der Angeklagte, der nur von gelegentlichen Meinungsverschiedenheiten in der seit 1997 bestehenden Ehe gesprochen habe.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Karl Rümmele beantragte einen Freispruch. Denn die Gattin belaste seinen Mandanten deshalb zu Unrecht, weil sie im von ihr beabsichtigten Scheidungsverfahren ihre Ausgangsposition verbessern wolle.

Angeklagter musste ausziehen

Wenn dem so wäre, hätte die Frau auch physische Gewalt und Drohungen mit vorgehaltener Waffe behauptet, erwiderte Privatbeteiligtenvertreterin Ariana Ettefagh. Davon habe ihre Mandantin aber nicht gesprochen.

Wegen einer Wegweisung musste der noch verheiratete Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch inzwischen von daheim ausziehen.