Vorarlberg

Missbrauchsvideo erhalten und nicht gelöscht

28.05.2025 • 16:30 Uhr
Missbrauchsvideo erhalten und nicht gelöscht
Der Angeklagte gab an, er habe vergessen, das Video noch immer zu besitzen. Canva/Hartinger

32-Jähriger erhielt auf Whatsapp Video mit Kindesmissbrauch zugeschickt und löschte es nicht.

Wegen des Besitzes von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterials wurde der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 2160 Euro (180 Tagessätze zu je 7 Euro) verurteilt. An Verfahrenskosten hat der 32-Jährige dem Gericht 350 Euro zu bezahlen.
Das Urteil von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath waren mit der Entscheidung einverstanden. Weil der Angeklagte aber keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit.
Die mögliche Höchststrafe wären drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht drei Monaten Haft. Die Verurteilung scheint, sollte sie rechtskräftig werden, nicht im Leumundszeugnis des 32-Jährigen auf.

Video nicht gelöscht

Der junge Unterländer erhielt vor Jahren auf Whatsapp von einem unbekannten Täter ein Kindesmissbrauchsvideo zugeschickt. Der Angeklagte lud das Video auf seinem Handy hoch und besaß es. Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht wie schon vor der Polizei reumütig schuldig. Der 32-Jährige sagte, er sei erschrocken, als die Polizei bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt habe. Er habe den Vorfall schon vergessen. Richterin Wurzinger und Staatsanwältin Erath machten den Angeklagten darauf aufmerksam, dass er mit seinem Fehlverhalten die Produktion von Aufnahmen von sexuell missbrauchten Kindern fördere. Kinder seien aber vor Missbrauch zu schützen.
Wegen des einen zugeschickt erhaltenen und nicht gelöschten Missbrauchsvideos müsse der Angeklagte noch nicht ins Gefängnis, sagte Richterin Wurzinger. Die Geldstrafe sei so ausgemessen worden, dass die Sanktion seinem beruflichen Fortkommen nicht schade.
Verwunderung löste bei der Richterin und der Staatsanwältin der Umstand aus, dass die Bezirks-gerichtliche Verurteilung von 2012 wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen noch im Strafregister aufscheint.