Vorarlberg

86-Jährige fuhr auf Polizistin zu

04.06.2025 • 11:00 Uhr
86-Jährige fuhr auf Polizistin zu
Die Pensionistin musste sich vor Gericht verantworten. Hartinger/Canva

86-Jährige fuhr aus Frust mit dem Auto auf eine Polizistin zu, sodass diese zur Seite springen musste. Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtene Angeklagte nicht rechtskräftig.

„Das hätten Sie jetzt auch nicht mehr gebraucht“, sagte Richterin Verena Wackerle zu Beginn der Verhandlung zu der 86-Jährigen, die sich als Angeklagte verantworten musste.

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde die unbescholtene Angeklagte mit der  Pension von 2700 Euro am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 8400 Euro (240 Tagessätze zu je 35 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2800 Euro (80 Tagessätze). 5600 Euro (160 Tagessätze) wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Zur Seite gesprungen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete Strafberufung an. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.

Die angeklagte Autolenkerin fuhr nach den gerichtlichen Feststellungen am 23. Februar auf der Bärenkreuzung in Feldkirch in einer Fahrverbotszone auf eine Polizistin zu. Demnach musste die Beamtin zur Seite springen, um nicht angefahren zu werden.

Uneinsichtig

Die Angeklagte missachtete das wegen des Faschingsumzugs an jenem Faschingssonntag verordnete Fahrverbot und befuhr nach dem Passieren des Ardetzenbergtunnels auf der Kreuzung die gesperrte rechte Abbiegespur. Denn die geschiedene Rentnerin wollte nach eigenen Angaben zu ihrer in der Nähe gelegenen Wohnadresse fahren.

Zuvor hatte die Autofahrerin dem Urteil zufolge auf der Geradeausspur an der Kreuzung angehalten und Polizisten vergeblich darum gebeten, die gesperrte Abbiegespur verwenden zu dürfen. Die uneinsichtige Lenkerin wollte aber den ihr vorgeschlagenen Umweg nicht in Anspruch nehmen und fuhr nach Angaben von Polizisten mit leicht quietschenden Reifen los.

Widersprüchliche Angaben

Verteidiger Georg Mandl beantragte einen Freispruch. Denn seine Mandantin sei auf die Polizistin nicht zugefahren. Das Ermittlungsverfahren wegen falscher Zeugenaussage gegen drei Polizisten hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch (nicht rechtskräftig) eingestellt. Mandl meint, die Polizisten hätten widersprüchliche Angaben dazu gemacht, auf welche Seite die Polizistin zur Seite gesprungen sei, nach rechts oder links. Gleichzeitig an verschiedenen Orten zu sein, sei aber etwa nur dem Heiligen Antonius von Padua möglich gewesen, merkte der Rechtsanwalt an.