Vorarlberg

Sexueller Missbrauch: Nach Urteil für Ex-Polizist nun Sohn wegen Vergewaltigung erneut vor Gericht

12.06.2025 • 12:33 Uhr
Sexueller Missbrauch: Nach Urteil für Ex-Polizist nun Sohn wegen Vergewaltigung erneut vor Gericht
In der Familie seien die Vorfälle totgeschwiegen worden. Canva/Hartinger

Höchstgericht bestätigte Haftstrafe für 36-Jährigen, der Nichte wiederholt vergewaltigte. Verurteilter ist Pflegesohn jenes Ex-Polizisten, der zwei Enkelinnen missbraucht haben soll.

Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde der unbescholtene Angeklagte im Vorjahr in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon sind fünf Monate zu verbüßen. Zehn Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte dem traumatisierten Opfer 20.000 Euro zu bezahlen.

Wiederholt vergewaltigt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien habe am Mittwoch den Schuldspruch mit Abänderungen bei der rechtlichen Einstufung sowie die Strafe und den Schmerzengeldzuspruch bestätigt. Das teilte Opferanwältin Olivia Lerch mit. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

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Der 1988 geborene Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen als damaliger Jugendlicher zwischen 2003 und 2006 die anfangs fünfjährige Tochter seines Pflegebruders in der Unterländer Dienstwohnung seines Pflegevaters und im Familienurlaub in Italien wiederholt vergewaltigt.

Ein Freispruch

Freigesprochen wurde der angeklagte Unterländer im Zweifel vom Vorwurf, den unmündigen Bruder des Mädchens einmal im Badezimmer der Dienstwohnung zu vergewaltigen versucht zu haben. Das Landesgericht ging zwar davon aus, dass der Angeklagte auch diese Sexualstraftat begangen hat. Allerdings sei wegen der unterschiedlichen Angaben des mutmaßlichen Opfers zum Tatzeitpunkt im Zweifel davon auszugehen gewesen, dass der Angeklagte noch nicht 14 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig gewesen sei.

Der Strafrahmen für den im Tatzeitraum jugendlichen Täter belief sich auf null bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis.

Vorfälle totgeschwiegen

Die belastenden Angaben der beiden mutmaßlichen Opfer waren für das Landesgericht glaubwürdig. So habe das Mädchen schon vor 20 Jahren ihrem Vater von Übergriffen des Angeklagten erzählt. Damals sei aber keine Anzeige erstattet worden. Stattdessen seien die Vorfälle in der Familie totgeschwiegen worden.

Der verurteilte 36-Jährige ist der Pflegesohn jenes 76-Jährigen, unbescholtenen Ex-Polizisten, der im April am Landesgericht vor allem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Ansicht der Richter hat der damalige Polizist vor zwei Jahrzehnten zwei Enkelinnen missbraucht. Eines der Mädchen wurde vom Pflegesohn des Polizisten vergewaltigt.