Freispruch von Morddrohungen

Richter ging im Zweifel nicht davon aus, dass Vorbestrafter seine Ex-Frau neuerlich bedroht hat.
Von den mit bis zu einem Jahr Gefängnis bedrohten Vorwürfen der gefährlichen Drohung und Nötigung wurde der von Manuel Dietrich verteidigte Untersuchungshäftling am Montag am Landesgericht Feldkirch freigesprochen.
Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig, denn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Sorgerecht beantragt
Der Strafrichter war nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte an mehreren Tagen im April und Mai seiner Ex-Gattin im Streit um Kontakt mit den gemeinsamen Kindern damit gedroht hat, sie umzubringen. Und dass der 36-Jährige zu seinem zehnjährigen Sohn gesagt hat, dass er ihn zerstören werde, wenn er seinen Telefonanruf nicht entgegennehme.
Die belastenden Angaben der Ex-Frau als Zeugin vor der Polizei und vor Gericht seien zwar schlüssig gewesen, sagte Richter Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Zweifel seien bei ihm allerdings deshalb entstanden, weil die Frau just zum Zeitpunkt der Verhängung der Untersuchungshaft das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder beantragt habe. Zudem hätten Tatzeuginnen, darunter eine Schwester und eine Cousine des Angeklagten, einen der Vorwürfe der bestätigt.
Mit dem Erwürgen bedroht
Im Februar wurde der mehrfach vorbestrafte Angeklagte von einem anderen Richter am Landesgericht wegen gefährlicher Drohung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Demnach soll der türkischstämmige Mann aus dem Bezirk Dornbirn seiner geschiedenen Frau mehrmals damit gedroht haben, sie zu erwürgen.
Das Urteil vom Februar ist nicht rechtskräftig. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck hat über die volle Berufung des Angeklagten noch nicht entschieden.
Der am Montag zuständige Richter merkte an, weil der Angeklagte schon einmal wegen Morddrohungen gegen die Ex-Frau verurteilt worden sei, könne nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass er ihr neuerlich mit dem Umbringen gedroht habe.