Vorarlberg

Versuchte Erpressung eines Anwalts: Nun doch Freispruch für Ex-Justizmitarbeiter

23.06.2025 • 16:30 Uhr
Versuchte Erpressung eines Anwalts: Nun doch Freispruch für Ex-Justizmitarbeiter
Dem Ex-Justizmitarbeiter soll dem Anwalt, mit dem er einst befreundet war, per E-Mail gedroht haben. canva/hartinger

Das Landesgericht verurteilte den ehemaligen Rechtspfleger wegen versuchter Nötigung. Warum das Berufungsgericht das Urteil nun wieder aufhob.

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hob das Urteil des Landesgerichts Feldkirch auf und sprach den angeklagten Ex-Rechtspfleger rechtskräftig im Zweifel vom Vorwurf der versuchten Nötigung frei.

Der angeklagte Ex-Justizmitarbeiter drohte einem früher mit ihm befreundeten Rechtsanwalt per Mail mit aus seiner Sicht berechtigten Strafanzeigen, etwa wegen Verleumdung mit falschen Behauptungen zu Straftaten am Arbeitsplatz. Damit versuchte er erfolglos die angedrohte Schadenersatz- und Unterlassungsklage des Anwalts gegen ihn zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wertete in ihrem Strafantrag das Schreiben als versuchte Erpressung.

Teilbedingte Geldstrafe in erstem Urteil

Das Landesgericht ging von keiner unrechtmäßigen Bereicherung aus, aber von einer gefährlichen Drohung mit einer Verletzung am Vermögen und an der Ehre. Es verurteilte den unbescholtenen Angestellten wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro (200 Tagessätze zu je 27 Euro). Davon belief sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 2700 Euro.

Das Oberlandesgericht gab der Schuldberufung des Angeklagten Folge. Der OLG-Richtersenat nahm beim Angeklagten im Zweifel keinen Vorsatz zu einer Nötigung an, sondern einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn.

In Posting dazu aufgerufen, Klimaaktivisten zu überfahren

Die gerichtlich festgestellte Vorgeschichte: Der Angeklagte verschickte ein Posting mit der Behauptung, der Anwalt habe in einem sozialen Medium dazu aufgerufen, Klimaaktivisten zu überfahren. Das dazu vom Anwalt mit einer Privatanklage wegen übler Nachrede geführte Strafverfahren wurde mit einer diversionellen Geldbuße eingestellt.

Danach forderte der Anwalt vom früheren Rechtspfleger zivilrechtlich eine Unterlassungserklärung und Schadenersatz. Darauf reagierte der einstige Justizbedienstete per Mail mit der Androhung von Strafanzeigen, die dann zum Strafprozess gegen ihn führte. In der Mail forderte auch der Angeklagte Schadenersatz, für erlittene Verleumdungen. Die Staatsanwaltschaft stellte nach tatsächlich eingebrachten Strafanzeigen das Strafverfahren zum Verdacht der Verleumdung ein.

Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft auch ein anderes Verfahren gegen den Anwalt.  Der Ex-Rechtspfleger hatte den Rechtsanwalt auch deswegen angezeigt, weil der Jurist in einem Posting auch nach einer Frau gesucht haben soll, die gegen Bezahlung für eine Scheinehe mit einem Ausländer bereit sein soll.