Zahn in Bar ausgeschlagen: Keine Haftstrafe

Einschlägig vorbestrafter 60-Jähriger schlug in Bar zu, angeblich im Streit um Arbeitslosigkeit junger Menschen.
Wegen des Verbrechens der versuchten schweren Körperverletzung wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 60-Jährige dem Verletzten 500 Euro zu bezahlen.
Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für das Delikt nach Paragraf 84 Absatz 4 des Strafgesetzbuches betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zehn Monaten Haft.
Wurde provoziert
Nach den gerichtlichen Feststellungen versetzte der Angeklagte in einer Bar in Dornbirn dem neben ihm sitzenden 47-Jährigen unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht. Dadurch wurde ein Teil eines Zahns des Attackierten abgeschlagen. Strafrechtlich liegt nur eine leichte Körperverletzung vor. Das von einer Überwachungskamera aufgenommene Video der Tat wurde im Gerichtssaal vorgeführt. „Das Video sagt mehr als 1000 Worte“, sagte Staatsanwalt Heinz Rusch.
Der Angeklagte sagte vor Gericht, der 47-Jährige habe ihn provoziert. Sein Gegenüber habe unverständlicherweise junge Arbeitslose verteidigt und ihn nicht in Ruhe gelassen.
Zum sechsten Mal verurteilt
Der 47-jährige Zeuge gab zu Protokoll, er wisse noch immer nicht, warum er geschlagen worden sei. Es habe keinen Streit gegeben. Der Angeklagte habe gesagt, wer arbeitsfähig sei, solle arbeiten, berichtete der Frühpensionist. Der angeklagte 60-Jährige wurde nun schon zum sechsten Mal verurteilt, zum fünften Mal wegen eines Aggressionsdelikts. Der Richter sah dennoch davon ab, den ledigen Selbstständigen aus dem Bezirk Bregenz eine Haftstrafe verbüßen zu lassen.