Vorarlberg

Kompromisslösung nach Scheidung

02.07.2025 • 18:18 Uhr
Kompromisslösung nach Scheidung
Der Ehemann übernimmt nun die Rückzahlung des restlichen Geldbetrags. canva

Nach der Scheidung geführter Zivilprozess um gemeinsamen Bankkredit endete mit gerichtlichem Vergleich.

Im abgeschlossenen gerichtlichen Scheidungsverfahren wurde vieles, aber offenbar doch nicht alles geregelt. Denn nach der Scheidung klagte die Frau ihren Ex-Ehemann wegen eines gemeinsamen Bankkredits. Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch, der im vergangenen Jahr begonnen hat, endete nun mit einem gerichtlichen Vergleich und damit ohne Urteil.

Ehemann übernimmt Rückzahlung

Der zweite Scheidungsvergleich nach jenem im Scheidungsverfahren sieht vor, dass der beklagte Ehemann die Rückzahlung und Verzinsung des offenen Kredits bei einer Vorarlberger Bank übernimmt. Aushaftend ist mittlerweile nur noch ein Betrag von 5278,64 Euro.

Der gütlichen Einigung zufolge bezahlt der Ex-Gatte zudem seiner klagenden Ex-Ehefrau einen Pauschalbetrag von 1576 Euro. Vereinbart wurde des Weiteren, dass jede Streitpartei für die eigenen Prozesskosten aufkommt.

Keine Forderungen mehr

Die Kompromisslösung beinhaltet als vierten und letzten Punkt, dass jetzt sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen den geschiedenen Eheleuten als verglichen und bereinigt gelten. Das bedeutet, dass jetzt keine Forderungen mehr gestellt werden können, die in Zusammenhang mit der geschiedenen Ehe stehen.

Gleich zu Beginn der jüngsten Gerichtsverhandlung teilten die Anwälte der Streitparteien mit, dass man sich nun doch geeinigt habe. Von einem Vergleich habe sie geträumt, merkte die Zivilrichterin an.

Unklarheiten

Sie habe in dem Verfahren gelernt, dass seit der gesetzlichen Änderung im Familienrecht von 2009 Darlehensverträge zwischen Eheleuten nicht mehr notariatspflichtig seien, sagte die Richterin.

Warum die Frage der Rückzahlung des gemeinsamen Bankkredits nicht schon im Scheidungsverfahren angesprochen und geregelt worden sei, verstehe sie nicht, meinte die Zivilrichterin. Im Scheidungsverfahren vor dem Bezirksgericht habe seine Mandantin noch keinen Anwalt und damit keine Rechtsberatung gehabt, sagte der Klagsvertreter.