Vorarlberg

Wegen freiwilliger Gewalttherapie: Strafe verringert

02.07.2025 • 16:45 Uhr
Wegen freiwilliger Gewalttherapie: Strafe verringert
Der Angeklagte soll auch seine Frau bedroht haben. canva/hartinger

Gewalttäter unterzieht sich bereits freiwillig einer Antiaggressionstherapie. Deshalb wurde in zweiter Instanz Gefängnisstrafe für Vorbestraften um mehrere Monate herabgesetzt.

Der Angeklagte teilte in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) mit, er unterziehe sich bereits seit mehreren Monaten freiwillig einer Antiaggressionstherapie. Sein Verhalten nach den begangenen Straftaten sei daher positiv und wirke vorbeugend, hielt der Berufungssenat fest. Zudem müsse der Vorarlberger jetzt erstmals eine Haftstrafe verbüßen. Und die Bewährungszeit für die offene Vorstrafe dauere noch an.

Beschwerde Folge gegeben

Deshalb sah der OLG-Senat davon ab, den 40-Jährigen auch vier Haftmonate aus der offenen Vorstrafe verbüßen zu lassen. In zweiter Instanz wurde der Beschwerde des Angeklagten gegen den erfolgten Widerruf Folge gegeben. Damit hat der Oberländer jetzt nicht zehn Gefängnismonate abzusitzen, sondern nur sechs. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig.

In erster Instanz hatte das Landesgericht Feldkirch noch eine Gesamtstrafe von zehn Monaten verhängt: sechs Monate als Strafe plus vier Monate als widerrufene Vorstrafe.

Fahrkartenkontrolleur mit Umbringen gedroht

Der Berufung des Angeklagten wegen Nichtigkeit und Schuld gab das Oberlandesgericht jedoch keine Folge. Damit wurden der Schuldspruch und die Strafe bestätigt, mit Ausnahme der offenen Vorstrafe. Der Vollzug der vier Haftmonate aus der Vorstrafe sei nicht notwendig, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten, meint das Berufungsgericht.

Nach den gerichtlichen Feststellungen drohte der nur über ein abgelaufenes Maximoticket verfügende Zugreisende einem ÖBB-Fahrkartenkontrolleur damit, ihn zu schlagen und umzubringen. Demnach versetzte er dem Kontrolleur einen Stoß gegen die Brust.

Ehefrau mit Steinplatte bedroht

Nach Ansicht der Richter verpasste der Angeklagte zudem einen Monat später seiner Ehefrau einen Schlag gegen den Brustkorb. Damit nötigte er sie, die Wohnung im Bezirk Feldkirch nicht zu verlassen. Und er brachte sie mit einer vorgehaltenen Offen-Steinplatte zum Schweigen.

Wegen tätlichen Angriffs auf einen Fahrkartenkontrolleur, gefährlicher Drohung und Nötigung wurde der Angeklagte schuldig gesprochen. Der Strafrahmen betrug wegen der Verwendung der Steinplatte als Waffe zwei Monate bis ein Jahr Gefängnis.

Weil er mehrere einschlägige Vorstrafen hat und rasch einschlägig rückfällig wurde, wurde über den Gewalttäter eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt. Die in erster Instanz zusätzlich verhängten vier Monate aus der offenen Vorstrafe strich die zweite Instanz aber.