Vorarlberg

Bruder machte Falschaussage für “falschen Zahnarzt”: Geldstrafe

05.07.2025 • 07:30 Uhr
Bruder machte Falschaussage für "falschen Zahnarzt": Geldstrafe
Die Patienten warfen dem falschen Zahnarzt Behandlungsfehler vor. hartinger/canva

Versuchter Betrug in Kunstfehlerprozessen zugunsten eines mutmaßlichen falschen Zahnarztes. Berufungsgericht hob Geldstrafe für gut verdienenden Angeklagten an.

Wegen falscher Beweisaussage und versuchten schweren Betrugs wurde der unbescholtene Familienvater mit dem Nettoeinkommen von 4800 Euro in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 14.400 Euro (360 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde die Geldstrafe auf 21.600 Euro (360 Tagessätze zu je 60 Euro) angehoben. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die in beiden Instanzen verhängte kombinierte Strafe entspricht 14 Monaten Haft. Die Sanktion sei angemessen, meinte der Berufungssenat. Allerdings erhöhte die OLG-Richter bei der Geldstrafe für den netto 4800 Euro verdienenden Angeklagten die Höhe des einzelnen Tagessatzes von 40 auf 60 Euro. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Angeklagten. Zu verbleiben hat bei der Geldstrafe ein Existenzminimum. In zweiter Instanz wurde die Geldstrafe um die Hälfte erhöht, um 7200 Euro. Damit wurde der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge gegeben.
Der Schuldspruch wurde schon zuvor rechtskräftig. Weil der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückwies.

Prozessbetrug in sechsstelliger Höhe

Nach den Feststellungen des Gerichts sagte der Angeklagte als damaliger Zeuge am Landesgericht in zwei Zivilverfahren, in denen Patienten seines Bruders wegen Behandlungsfehlern Schadenersatz forderten, wissentlich die Unwahrheit. Sein Bruder habe keine Zahnbehandlungen vorgenommen. Mit den falschen Zeugenaussagen beging der Angeklagte dem Urteil zufolge auch versuchten Prozessbetrug in sechsstelliger Höhe. Demnach wollte er mit seinen Schutzbehauptungen verhindern, dass sein beklagter Bruder die Zivilprozesse verliert und zu hohen Schadenersatzzahlungen verpflichtet wird.

Neues Gutachten wird erstellt. Die Staatsanwaltschaft hat im Strafverfahren den mutmaßlichen falschen Zahnarzt wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, fahrlässiger Körperverletzung und Kurpfuscherei angeklagt. Kurz vor Beginn des geplanten Strafprozesses am Landesgericht wurden die Verhandlungen abberaumt. Nun wird wegen einer Befangenheit des bisherigen Gutachters ein neuer zahnmedizinischer Sachverständiger Gutachten erstellen.