Morddrohung gegen Lebensgefährtin

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen Angeklagten, der Kindesmutter mehrfach bedroht haben soll.
Wegen des Verbrechens der schweren Nötigung und des Vergehens der gefährlichen Drohung wurde der unbescholtene Arbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2500 Euro am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5700 Euro (380 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 3450 Euro. 2250 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das Urteil von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Der von Toni Jakupi verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten und ein paar Tagen Haft.
Vorfälle mit Handy dokumentiert
Nach den gerichtlichen Feststellungen sagte der im Oberland lebende Pole im April 2023 während eines Streits zu seiner damaligen Lebensgefährtin, er werde sie umbringen, wenn sie das gemeinsame Kind mitnehme. Die Polin wollte die Beziehung beenden.
Dem Urteil zufolge drohte der 48-Jährige im Oktober 2002 der 33-Jährigen, er werde sie so oft schlagen, wie er wolle. Den Schuldspruch stützte der Richter auf ein Handyvideo und eine Audioaufnahme, mit denen die Frau die Vorfälle dokumentierte.
Keine Angaben gemacht
Freigesprochen wurde der Angeklagte von den Vorwürfen, er habe seine seinerzeitige Partnerin bei zwei anderen Vorfällen mit Schlägen und Tritten schwer verletzt. Und zudem vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung mit fortlaufenden Körperverletzungen, Misshandlungen und Drohungen zwischen 2020 und 2025.
Denn das mutmaßliche Opfer machte als Mutter des gemeinsamen Kindes vor Gericht vom Recht Gebrauch, als Zeugin nicht mehr auszusagen. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Wie schon vor der Polizei machte der 48-Jährige auch vor Gericht keine Angaben.